Berlin . Immer wieder verstoßen Behörden gegen Justizurteile. Katarina Barley findet klare Worte: „Was unabhängige Gerichte entscheiden, gilt.“

Manchmal tut der Rechtsstaat weh. Die Neonazis der NPD wollten in die Stadthalle Wetzlar, mit Platz für mehr als 1000 Menschen, Parkhaus, Autobahnanbindung. Es ist Wahlkampf in Hessen. Die NPD-Leute hätten dort gern Lieder mit völkischen Texten gesungen, ihre rechtsextreme Gesinnung gefeiert.

Die Stadt wollte das verhindern. Monatelang stritt der SPD-Oberbürgermeister mit der Partei. In einer Eilentscheidung durch das

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. Nur: Die Stadt in Hessen ignorierte dieses Recht. Die Türen der Stadthalle blieben dicht.

Die Stadtregierenden sagten erst, die politische Tagung der NPD sei eine „rechtsradikale Veranstaltung mit Festivalcharakter“. Dies dulde man nicht. Später sprach die Verwaltung noch von Mietauflagen, die nicht erfüllt worden seien. Beides ließ das Gericht nicht gelten. Trotzdem mussten die Neonazis auf ein privates Gelände ausweichen. Das Urteil des Gerichts blieb folgenlos.

Sorgen über das Agieren der Exekutive

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet nicht, dass alles rechtens ist, was der Staat entscheidet. Sondern: Gewaltenteilung und Kon­trolle staatlicher Akteure durch Gerichte. Und jeder Einzelne muss sich darauf verlassen können, dass die bestehenden Gesetze gelten.

Doch Stimmen werden laut, die warnen: Richterbund, Justizministerium, Datenschützer und Polizeiforscher. Menschen, die sich besorgt zeigen über das Agieren der Exekutive – der Polizei, der Innenbehörden und der Regierenden. Nimmt sich eine Gewalt mehr heraus, als sie darf?

Vor allem ein Fall befeuert diese Debatte: Sami A. Noch ist er in Tunesien, doch womöglich kommt er bald zurück nach Deutschland. Den Sicherheitsbehörden gilt der Mann, der seit vielen Jahren in Nordrhein-Westfalen lebte und zuletzt in Abschiebehaft war, als gefährlich.

Ein Zeuge will A. Ende der 90er in Afghanistan sogar im engsten Kreis des Top-Terroristen Osama bin Laden gesehen haben. In einem Verfahren 2006 fanden die Ermittler jedoch nicht ausreichend Beweise für eine Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe in Deutschland. Die Unterstützung von Terrorgruppen im Ausland stand damals nicht unter Strafe.

Fall Sami A. sorgte für Aufsehen

Trotzdem wollten die Behörden den Islamisten abschieben. Alles war vorbereitet durch Bundespolizei und NRW-Regierung. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen prüfte den Fall noch, bat darum, mit der Abschiebung abzuwarten, da A. in Tunesien möglicherweise Folter drohe. Dann darf Deutschland nicht abschieben.

Am 12. Juli urteilte das Gericht: Sami A. darf vorerst nicht abgeschoben werden, es fehle eine diplomatische Zusicherung der tunesischen Regierung, dass ihm dort keine Gewalt durch Behörden drohe. Doch einen Tag später startete eine Maschine in Richtung Tunesien, das Gericht erfuhr davon erst, als Sami A. schon in der Luft war. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Abschiebung befürwortet.

Darum ist die Abschiebung von Sami A. so umstritten

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    Die Richter werfen den NRW-Behörden jetzt vor, das Gericht bewusst umgangen zu haben, damit Sami A. außer Landes gebracht werden kann. Denn der Abflugtermin am 13. Juli wurde dem Gericht von den Regierungsbehörden nicht genannt. Die Landesregierung in Düsseldorf beruft sich darauf, dass der Bescheid des Gerichts zu spät eingegangen sei. Nun wolle die deutsche Regierung nachträglich eine Zusage einholen, dass Sami A. nicht gefoltert werde.

    Widerspenstigkeit von Behörden nicht neu

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    machen Schlagzeilen, andere bekommen weniger Aufmerksamkeit. Das Bayerische Verwaltungsgericht München sah sich im Januar gezwungen, ein Zwangsgeld gegen den Freistaat Bayern zu verhängen, weil der – trotz anderslautenden Urteils – keinen Plan erstellt hatte für eine mögliche Umsetzung von Dieselfahrverboten.

    Die Widerspenstigkeit von Behörden und Regierungen ist nicht neu. 2008 entschied das Verfassungsgericht, dass das Bundestagswahlrecht in seiner damaligen Fassung in Teilen verfassungswidrig war – durch einen Mechanismus bei der Sitzverteilung konnte es dazu kommen, dass Parteien Mandate verloren, obwohl sie mehr Stimmen erhalten hatten.

    Dieses „negative Stimmgewicht“ verzerrte das Ergebnis der Wahl. Drei Jahre gab Karlsruhe dem Gesetzgeber Zeit, um diesen Fehler auszugleichen. Doch der ließ die Frist einfach verstreichen. Erst im Dezember 2011, fünf Monate nach dem vorgegebenen Termin, schaffte es die damalige schwarz-gelbe Koalition, ein neues Wahlrecht zu verabschieden – das bereits im nächsten Jahr erneut für verfassungswidrig erklärt wurde.

    Katarina Barley plädiert für unabhängige Justiz

    Die NPD in Wetzlar, die Abschiebung von Sami A., das Fahrverbot für Diesel – drei Fälle aus diesem Jahr, die Vertretern der Justiz Bauchschmerzen bereiten. Jens Gnisa, der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, schlägt Alarm: „Wer die Leitplanken des Zusammenspiels von Judikative und Exekutive durchbricht, der schädigt Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“, sagt Gnisa dieser Redaktion. Bisher sind es für Gnisa Einzelfälle. „Sie dürfen sich jedoch nicht wiederholen.“ Seien die Ziele der Behörden und Regierenden noch so „politisch verständlich“, dürften Gerichtsurteile nicht missachtet werden.

    Auch Justizministerin Katarina Barley findet klare Worte: „Was unabhängige Gerichte entscheiden, gilt. Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates. Die Bindung an Recht und Gesetz ist nicht verhandelbar“, sagt die SPD-Politikerin dieser Redaktion. „Der demokratische Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit mit Ewigkeitsgarantie.“ Er müsse „immer wieder aufs Neue gegen Angriffe verteidigt werden“. Es sind Plädoyers für die unabhängige Justiz, die nun von höchster Stelle gehalten werden.

    Justizapparat wird aus der CSU attackiert

    Von anderer Seite wird der Justizapparat, wie er derzeit funktioniert, verbal attackiert. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nannte Asylrechtsanwälte, die vor Gericht versuchen, ihre Mandanten vor der Abschiebung zu bewahren, Teil einer „Anti-Abschiebe-Industrie“.

    Der SPD-Vorsitzende Olaf Scholz, damals noch Hamburger Bürgermeister, erklärte nach der Randale während des G20-Gipfels, dass es keine „Polizeigewalt“ gegeben habe – obwohl

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    und die juristische Aufarbeitung noch lange nicht abgeschlossen war. Noch immer laufen bei der Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt.

    Was die Spitze der Politik äußert, findet in einzelnen Fällen Widerhall bei Beamten vor Ort. Nachdem die Polizei einen jüdischen Professor in Bonn zu Boden drückte, weil sie ihn für den Täter hielt, soll einer der Beamten mehrfach zugeschlagen haben. Ins Gesicht des Professors. Später, so erzählt es der Israeli, habe man ihm gesagt, er solle der „deutschen Polizei keinen Ärger“ machen.

    Politik steht unter Druck

    Woher kommt die neue Schärfe? Um das zu erklären, muss nicht das Bild, sondern der Rahmen betrachtet werden: Asylpolitik und islamistische Terrorgefahr, Radikale von links und rechts attackieren lauter als noch vor einigen Jahren die bestehende Grundordnung. Die politisch motivierten Straftaten steigen, mehrfach gab es Anschläge auch in Deutschland, bei Staatsanwaltschaften stapeln sich Terrorverfahren. Die Politik steht unter Druck, darauf mit Entschlossenheit zu reagieren. Ausländerbehörden und Landesregierungen müssen sich vorwerfen lassen, zu wenige abgelehnte Asylbewerber abzuschieben.

    Der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster warnt davor, Fälle wie die Abschiebung von Sami A. zu skandalisieren. Auch er sieht Fehler, aber er stellt sich in einem Interview auch vor die Exekutive, vor die Polizisten und Innenbehörden. Schuster erlebe im Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz-Attentat jede Woche, was es bedeute, wenn der Staat einen Terrorgefährder zu spät oder gar nicht abschiebe.

    Aus der wachsenden Unsicherheit und manchmal auch nur aus dem Gefühl davon ziehen Politiker ihre Legitimation zum Handeln. Millionen Euro investieren Bund und Länder, rüsten die Polizei auf, gründen neue Spezialeinheiten, wollen mehr und besser ausgestattete Beamte auf die Straße bringen.

    Auch Gesetze ändert die Legislative. Viel stärker als früher kann die Polizei Personen strafverfolgen, bevor sie überhaupt eine Straftat begangen haben: etwa wenn ein Islamist eine Ausreise in ein Dschihad-Gebiet plant. Viele Jahre wurde bei der Polizei zudem gespart, nun wird der Apparat neu aufgebaut – auch mit neuen Befugnissen. Dabei gehen manche Landesregierungen weiter als andere.

    Justiz wehrt sich

    Doch was muss passieren, dass aus der Offensive bei Polizei und Innenbehörden, bei Ministerien und Regierungschefs keine Bedrohung für die Justiz wird? Ein Problem sehen Experten darin, dass vorsätzlich falsches Verhalten zu selten Konsequenzen für die einzelnen Beamten oder Politiker haben. „Wenn ein Gericht Exekutivmaßnahmen rügt, dann rügt es Institutionen, nicht Einzelpersonen. Für die bleibt das im Prinzip ohne Konsequenzen, deswegen interessiert es sie auch häufig nicht“, sagt Rafael Behr dieser Redaktion. Behr ist Professor an der Akademie der Polizei in Hamburg. Er war früher selbst Beamter im Einsatz, ist aber auch bekannt für polizeikritische Töne.

    Kritik etwa an Polizeigewalt wie bei G20 sei in so einem Klima kaum möglich. „Deswegen ist es im Moment auch schwer, über die Auswirkungen des zunehmenden Selbstbewusstseins der Exekutive zu berichten, ohne gleich in ein Freund-Feind-Schema eingeordnet zu werden.“

    Doch die Justiz wehrt sich. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Bochumer Ausländerbehörde im Fall Sami A. ein

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    Und nach dem Eklat in Wetzlar um die NPD-Veranstaltung hat ein Gericht auch der Stadtverwaltung aufgrund ihrer Missachtung des Urteils eine Strafzahlung aufgedrückt. 7500 Euro. Am Tag des NPD-Aufmarschs demons­trierten in Wetzlar Tausende Menschen gegen die Rechtsextremisten. Dieser Protest war von den örtlichen Behörden genehmigt worden. Sie nannten die Demonstration „Festival der Demokratie“.