Straßburg. Laut Straßburger Richtern hat Russland die Menschenrechte von drei Pussy-Riot-Mitgliedern verletzt. Sie waren 2012 verurteilt worden.

Mit der Verurteilung von drei Mitgliedern der

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nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche hat Russland deren Menschenrechte einem Urteil zufolge gleich mehrfach verletzt. Russland muss den Frauen nun Entschädigung zahlen, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag urteilte (Beschwerdenummer 38004/12).

Sowohl Russland als auch die drei Beschwerdeführerinnen können innerhalb von drei Monaten gegen das Urteil vorgehen. Wegen eines Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei.

Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz

Die Straßburger Richter halten die Strafen für unangemessen streng. Die Meinungsfreiheit sei damit verletzt worden, urteilten sie. Außerdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Russische Richter hätten zudem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet.

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    Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz. (dpa)