Berlin/Düsseldorf. Der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., ist nach Tunesien abgeschoben worden. Ein Gericht hatte dies kurz vorher untersagt.

Der ehemalige Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden ist aus Deutschland abgeschoben und den Behörden in Tunesien übergeben worden – obwohl ein Gericht dies kurz zuvor untersagt hatte.

Der Abgeschobene hat nun seine Rückkehr nach Deutschland erzwungen. Die Abschiebung von Sami A. stelle sich als „grob rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit.

Das NRW-Flüchtlingsministerium will gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen, Beschwerde einlegen. Dies werde zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum geschehen, teilte das Landesministerium am Freitagabend in Düsseldorf mit.

Sami A. von vier Bundespolizisten außer Landes gebracht

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte in Berlin zuvor, A. sei in Begleitung von vier Bundespolizisten außer Landes gebracht worden. Sami A. wurde Sicherheitskreisen zufolge am Freitag gegen 7 Uhr mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland geflogen. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen allerdings entschieden, dass der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Über das Abschiebeverbot hatte das Gericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am Freitagmorgen informiert. Die Entscheidung vom Donnerstagabend sei um 8.27 Uhr an das Bamf gefaxt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium (BMI).

Sami A. lebte seit Jahren in Bochum

Das Terminal des Flughafens Düsseldorf.
Das Terminal des Flughafens Düsseldorf. © dpa | Oliver Berg

Die BMI-Sprecherin sagte weiter, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „wurde heute morgen nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“. Sie erklärte, generell sei es so, dass „wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werden darf, dann kann nicht abgeschoben werden“. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung „unterstützt“, fügte die Sprecherin hinzu.

Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber beim Land NRW. Vom NRW-Flüchtlingsministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Auf die Frage eines Journalisten, ob der Gefährder womöglich aufgrund der Gerichtsentscheidung nach Deutschland zurückgeholt werden müsse, sagte die BMI-Sprecherin: „Das ist tatsächlich Sache von NRW und im Ergebnis des Gerichts.“

Das Verwaltungsgericht hatte sein Verbot mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. Es liege keine diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier im Falle der Rückkehr keine Folter drohe. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.

SPD-Politiker stellt Anzeige gegen Horst Seehofer

Wie die „Neue Ruhr Zeitung“ berichtet, schloss das Gelsenkirchener Gericht bereits vor dem Eilantrag von Sami A. nicht aus, dass dieser zurückgeholt werden müsse. Ein Gerichtssprecher kritisierte das Vorgehen des Bamf scharf: „Es ist vom Bamf der Eindruck erweckt worden, als warte man ab, bis wir entschieden haben.“

Das Vorgehen der Behörde sei „wider alle Gepflogenheiten und informellen Ansprachen“. Es sei jetzt „durchaus vorstellbar“, dass Sami A. wieder aus Tunesien zurückgeholt werden müsse. „Ich halte das nicht für ausgeschlossen. Es liegt jetzt daran, ob und wie sich der Betroffene gegen die Abschiebung wehrt.“

Der NRW-Landtagsabgeordnete Sven Wolf (SPD) erstattete laut „NRZ“ am Donnerstag Strafanzeige gegen Horst Seehofer. Der Bundesinnenminister habe laut gesagt, er wolle den Fall zur Chefsache machen. Wolf ist offensichtlich der Ansicht, dass Seehofer die Auffassung des Gerichtes ignoriert habe.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin sagte, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der Rückführung, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.

Einen solchen Fall hat es schon einmal gegeben. Im vergangenen Dezember musste ein Flüchtling aus Afghanistan zurückgeholt werden. Das

Auch interessant

hatte seine Abschiebung irrtümlich erlaubt, obwohl dagegen am Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Eilantrag anhängig war.

Sami A. kam zum Studium nach Deutschland

Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und zeitweise zur Leibgarde von

gehört haben. Bin Laden ist der Gründer des Terrornetzwerks

. Er wurde 2011 in Pakistan von einem US-Kommando getötet.

Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts wieder eingestellt.

Abgeschoben werden soll der Tunesier seit 2014. Damals hatte das Bamf das Abschiebeverbot erstmals aufgehoben. Dagegen wehrte sich

Auch interessant

bislang erfolgreich vor Gericht. Im Juni 2018 hob das Bamf erneut das Abschiebeverbot auf. Sami A. wurde darauf festgenommen und kam in ein Abschiebegefängnis. (dpa)