Berlin. Die Koalition hat sich am Donnerstag auf ein Asylpaket geeinigt. Wie geht es jetzt weiter an der deutsch-österreichischen Grenze?

Olaf Scholz sagt, nun dürfe man hoffen, dass das „Sommertheater“ vorbei ist. Doch der SPD-Vizekanzler weiß, dass es wohl nur

ist. Nach einem erbitterten Konflikt zwischen CDU und CSU mit dem Fast-Rücktritt von CSU-Chef und Innenminister Horst Seehofer will die große Koalition die Asylpolitik neu ordnen – die SPD konnte noch einige eigene Punkte durchsetzen. Doch was ist die Einigung wert? Es gibt einige Fallstricke, die den ganzen Konflikt in ein paar Wochen zur Wiedervorlage bringen könnten.

Kommen nun „Transitzentren“ an der Grenze?

Ja – aber: Seehofer muss einige Abstriche hinnehmen. Trotzdem meint er: „Das ist alles von A bis Z so, wie man sich das als zuständiger Minister wünscht“. Für vielleicht fünf Fälle am Tag ist die Republik wochenlang in Atem gehalten worden. Die Einigung: Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt haben und an der deutsch-österreichischen Grenze abgefangen werden, sollen in bestehende Einrichtungen der Bundespolizei in unmittelbarer Grenznähe kommen.

„Sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden können“, heißt es in dem Einigungspapier der großen Koalition. Es wird also nichts neu gebaut. Von

ist in dem Papier keine Rede mehr: Da konnte sich die SPD durchsetzen, die sich vehement gegen gefängnisähnliche Einrichtungen gestemmt hatte.

Geht es um geschlossene Einrichtungen?

Seehofer sagt nein: „Da gibt’s keinen Stacheldraht oder Ähnliches, und es geht um keine Massenlager.“ Was er dann zur Begründung sagt, legt nahe, dass die dort Untergebrachten dennoch nicht einfach vor die Tür spazieren können. Dann würde sich ja auch die Frage nach der Notwendigkeit dieser Einrichtungen stellen. „Sie können, wenn sie wollen, jederzeit in jedes Land der Welt ausreisen. Aber sie dürfen in Deutschland nicht einreisen.“

Mit anderen Worten: Die Menschen können sich aus den „Transferzentren“, wie er sie nun nennt, von den deutschen Behörden jederzeit außer Landes bringen lassen. Bewegungsfreiheit im klassischen Sinne ist das aber nicht.

Wie sollen die Verfahren ablaufen?

Wie beim bestehenden Flughafenverfahren reisen die Personen rechtlich nicht nach Deutschland ein. Die Zurückweisung soll innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Also wird es ohnehin nur maximal zwei Übernachtungen im Bundespolizei-Gebäude geben.

Das Verfahren soll nur an der Grenze zu Österreich zum Einsatz kommen. Damit es funktioniert, müssen bilaterale Abkommen gerade mit Italien und Griechenland ausgehandelt werden, von wo die meisten Migranten kommen, die schon Asyl beantragt haben. Ohne Abkommen kann es nicht zum Tragen kommen, dann dürfen die Personen einreisen und erhalten ein reguläres Prüfverfahren.

Welches Risiko birgt der Seehofer-Plan?

Dass Seehofer irgendwann der Kragen platzt. Denn die Krux ist, dass er selbst nun die notwendigen Abkommen mühselig aushandeln muss - auch wenn er betont, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sei ebenfalls in der Pflicht. Seit einem Treffen mit Österreichs Kanzler Sebastian Kurz ist bereits ein wichtiger Punkt des zunächst zwischen CDU und CSU ausgehandelten Kompromisses hinfällig.

Geplant war, dass Menschen, bei denen der zuständige EU-Staat, zum Beispiel Italien, nicht zur

bereit ist, nach Österreich abgewiesen werden. Das macht Kurz nicht mit. Seehofer sagt nun: „Wir werden weder jetzt noch in der Zukunft Österreich für Flüchtlinge verantwortlich machen, für die sie nicht zuständig sind.“ Gibt es keine Abkommen, wird das ganze Rückführungskonstrukt in sich zusammenfallen.

Was passiert, wenn der Plan nicht funktioniert?

Möglich ist, dass es erneut zum Konflikt zwischen CSU und CDU kommt – gerade wenn die Umfragewerte für die CSU vor der bayerischen Landtagswahl im Oktober nicht nach oben gehen. Dann könnte Seehofer den bereits vom Vorstand gebilligten Plan einer einseitigen Zurückweisung an der Grenze zu Österreichs hervorholen – und ohne Absprachen und Abkommen mit den europäischen Partnern im Kampf gegen illegale Migration Personen an der Grenze zurückweisen.

Das könnte zum Dominoeffekt mit einer Wiedereinführung von Grenzkontrollen führen, von Österreich bis Italien, um diese Migration mit radikalen Methoden zu unterbinden. Seehofer droht bereits: „Jetzt haben wir uns auf die kooperative Lösung verständigt, und die wird von mir nicht in Frage gestellt, bis zu dem Zeitpunkt, wo wir wissen: Sie klappt – oder sie klappt nicht.“

Was wäre das Problem bei einem härteren „Grenzregime“?

Dass eine Grundidee der Europäischen Union, das freie Reisen und der freie Handel im Schengen-Raum, ausgehebelt wird. Das hätte auch wirtschaftliche Folgen. „Unkalkulierbare Wartezeiten an den Grenzen zu Österreich und anderen Nachbarländern würden die Logistikkosten für den Handel und seine Dienstleister erheblich in die Höhe treiben“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth.

Der Handel mit internationalen Lieferketten sei zwingend auf planbare Lieferungen angewiesen. Die Einführung von Grenzkontrollen mit langen Rückstaus seien daher ein ernsthaftes Risiko. Das Bruttoinlandsprodukt könnte in der Folge um ein bis drei Milliarden Euro schrumpfen, warnt der Verband.

Wo hat Seehofer zurückgesteckt?

Ursprünglich wollte Seehofer noch deutlich mehr Menschen an der Grenze zu Österreich zurückweisen. In seinem Entwurf für einen

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der auf den 22. Juni datiert ist und den er am Sonntag im CSU-Vorstand vorstellte, heißt es noch: „Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem EU-Mitgliedsstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert worden sind.“

In der am Montag zwischen CDU und CSU getroffenen Vereinbarung ist nur noch vage die Rede von „Asylbewerbern, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind“. Im nun zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Papier geht es nur noch um „Personen, die bereits in einem anderen Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt haben“. Nicht jeder Schutzsuchende, der zum Beispiel in Italien oder Griechenland registriert wird, stellt dort auch einen Asylantrag: Viele werden dort registriert, wollen aber dann weiterziehen nach Deutschland.

Was ist mit Schutzsuchenden, die über andere deutsche Grenzen kommen?

Das ist zusätzlich vereinbart worden: Diese Menschen sollen mit mobilen Grenzkontrollen und Schleierfahndungen bis zu 30 Kilometer hinter der deutschen Grenze verstärkt aufgegriffen werden. Bei ihnen soll künftig schneller geklärt werden, welcher EU-Staat für den Asylantrag zuständig ist. Nach den europäischen Dublin-Regeln ist das häufig das Land, in dem Migranten zuerst den Boden der EU betreten haben, aber auch der Aufenthaltsort von Angehörigen spielt eine Rolle.

Bei dieser „Zuständigkeitsprüfung“ wird der Asylantrag selbst noch gar nicht bewertet. Seehofer sagte, das Innenministerium setze für diese Prüfung und die Überstellung aktuell mindestens ein Vierteljahr an. In dem Papier steht nun als Ziel, dieses Verfahren künftig „in wenigen Tagen“ abzuschließen. Hier geht es laut Seehofer um 46.000 Menschen im Jahr, die schon in anderen EU-Staaten registriert sind. Also um deutlich mehr als beim Transit-Modell.

Was ist noch geplant?

Eine enge Kooperation mit Italien und Österreich, um die Fluchtzahlen über das Mittelmeer rasch und deutlich zu verringern, mehr Personal für die Sicherung der EU-Außengrenzen, im Inland will der Bund den Bundesländern helfen, damit Rückführungen beschleunigt werden. Hinzu kommen bereits vereinbarte Beschleunigungsmaßnahmen wie die geplanten

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wo Migranten und Flüchtlinge das gesamte Asylverfahren durchlaufen sollen - Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung (kurz: AnkER).

Aber bisher will kaum ein Bundesland mitmachen. Der SPD wurde nun als Kompromiss zugestanden, dass ein von der Partei gewünschtes Einwanderungsgesetz bereits in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll. Ohnehin zeigen sich die Sozialdemokraten recht zufrieden. In einer internen Sprachregelung wird betont: „Die SPD hat sich im Koalitionsausschuss durchgesetzt.“

Wozu braucht es denn ein Einwanderungsgesetz?

Deutschland fehlen heute schon hunderttausende hoch qualifizierte Fachkräfte. Das kann in der Zukunft Einfluss auf das Wirtschaftswachstum haben, zudem geht es im Zuge des demografischen Wandels darum, die Renten zu finanzieren. Die SPD argumentiert, sinkende Geburtenraten und eine alternde Bevölkerung stellten die deutsche Wirtschaft, die Sozial-, Gesundheits- und Rentensysteme vor enorme Herausforderungen.

Geplant ist daher ein Gesetz, dass wie zum Beispiel beim Punktesystem in Kanada gezielt Fachkräfte für Mangelberufe nach Deutschland lockt. Kriterien sind Qualifikation, Alter, Sprachfähigkeit, der Nachweis eines Arbeitsplatzes und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Aber ob das kommt, hängt auch davon ab, ob der Asylkonflikt nun befriedet ist. Oder ob auf das „Sommertheater“ der nächste Koalitionsknall folgt. (dpa)