Berlin. Mehrere Hundert IS-Anhänger sind aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrt. Doch die Ermittler können den Terroristen wenig nachweisen.

50 Dollar Gehalt bekommt Deniz B. jeden Monat vom „Islamischen Staat“. Er arbeitet als Pfleger in einem Krankenhaus der Terrororganisation in Tal Afar, 60 Kilometer westlich von Mossul. 50 Dollar pro Familienmitglied, für sich selbst und seine Frau, die Deutsch-Türkin Sibel H., geboren 1987 in einer Kleinstadt im Norden Bayerns. Ein IS-Vertrauter namens „Abu Salahuddin“ bürgt für B., als dieser als Pfleger anheuern will.

Es ist Sommer 2016, der IS erleidet schwere militärische Rückschläge, doch kontrolliert er noch immer große Gebiete in Syrien und Irak, Hunderte Islamisten reisen weiterhin aus aller Welt in das Kampfgebiet. Sie schwärmen vom IS-Staat, wollen ihr „Kalifat“ aufbauen – nach rigider Scharia und mit aller Brutalität gegen jeden, der sich ihnen in den Weg stellt.

Der Mann kümmert sich um Kranke, die Frau um den Haushalt

Auch den aus Frankfurt stammenden Salafisten Deniz B. und seine Frau Sibel H., nach islamischem Recht verheiratet, zieht es zum IS-Staat. Mit Hilfe eines IS-Schleusers gelangen sie im März 2016 über die Türkei nach Syrien und dann in den Irak. Im November wird ihr Sohn geboren, sie nennen ihn „Jundullah“, Armee Gottes.

Während Deniz B. Kranke pflegt, habe sich Sibel H. „um den Haushalt“ gekümmert und die für ihre „gemeinsame Lebensführung“ im IS-Staat notwendigen Einkäufe erledigt, sagen Ermittler. Zwei überzeugte Islamisten, zwei Anhänger der Terrorgruppe IS, da sind sich die deutschen Kriminalbeamten sicher.

Mitte August 2017 flieht das Ehepaar mit ihrem Sohn vor den Angriffen gegen den IS in den irakischen Norden, zu den kurdischen Peschmerga. Die Kurden nehmen die beiden fest, H. ist wieder schwanger.

Schafft der BGH-Beschluss einen Präzedenzfall?

Deniz B. sitzt heute noch immer in Haft im Irak.

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sie ist auf freiem Fuß, ein Haftbefehl gegen sie wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) abgelehnt. Die heute 31 Jahre alte Frau, so sagen die Richter, habe einen Alltag im Herrschaftsgebiet des IS gelebt und mit der Ideologie sympathisiert.

Sie sei nicht wie andere junge Frauen aus Deutschland im jugendlichen Leichtsinn und mit viel Naivität ins Dschihad-Gebiet gereist, sagen Ermittler. Schon 2013 hatte Sibel H. nach Syrien aufgemacht, damals mit ihrem ersten Ehemann, der später im Gefecht starb. Doch eine Unterstützung oder gar Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung sei damit nicht belegt, schreiben die Bundesrichter.

Mehrere deutsche Ermittler und Staatsanwälte befürchten im Gespräch mit dieser Redaktion, dass künftig viele Taten ungesühnt bleiben werden. Verantwortlich dafür, so sagen sie, sei auch dieser wegweisende Beschluss des BGH im Fall Sibel H. Ist das gerecht?

Mehr als 350 IS-Anhänger sind wieder in Deutschland

Mehr als 1000 Islamisten sind seit 2013 ins Dschihad-Gebiet ausgereist, vor allem 2014 und 2015. Heute zieht es kaum noch Radikale in Richtung Irak und Syrien, der IS gilt als militärisch besiegt. 270 Frauen und Kinder sind nach Angaben des Innenministeriums noch in der Region, viele sitzen in Haft.

Auf Nachfrage dieser Redaktion schreibt eine Sprecherin, „75 Prozent der Kinder sind nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden unter drei Jahre alt“. Das Ministerium gehe davon aus, dass sie im Dschihad-Gebiet geboren sind – es sind Kinder des Dschihad.

Eine größere Zahl Männer, Frauen und Kinder aus Deutschland hockt im Gewahrsam von kurdischen Einheiten der syrischen Opposition. Doch laut Innenministerium liegt nur gegen eine niedrige zweistellige Zahl Haftbefehle vor. Einige Dutzend Ermittlungen laufen bei der für Terrorismus zuständigen Bundesanwaltschaft. 2018 alleine gegen zehn beschuldigte Frauen, seit 2015 sind es knapp 60 Verfahren gegen mutmaßliche weibliche Dschihadistinnen.

Mehr als 350 IS-Anhänger sind wieder in Deutschland

Etliche Verfahren gegen Männer bei IS laufen in Bund und Ländern. Doch bisher hat die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben in nur 36 Verfahren Anklage erhoben gegen Personen, die in Syrien und Irak waren. Bundesweit sind es laut Sicherheitsbehörden ein paar Dutzend Urteile.

Dabei sind mehr als 350 mutmaßliche Dschihadisten zurück in Deutschland – eine von ihnen ist Sibel H. Manche gelten als traumatisiert von den Kriegserlebnissen. Sozialarbeiter in Deutschland berichten von Frauen, die von IS-Kämpfern gefangen gehalten wurden. Einige kehrten mit akutem Vitaminmangel zurück, weil sie nie aus dem Haus ins Freie gedurft hatten.

Viele aber gelten den Sicherheitsbehörden weiterhin als gewaltbereit. Viele haben sich in den Schlachten für die Terrorgruppe an schweren Verbrechen beteiligt. Doch es fehlen Beweise: für Tötungen im Kampfgebiet, für Folter, Mord. Häufig fehlt sogar ein Beleg für die bloße Mitgliedschaft beim IS. Ist diese Rechtsauslegung in Zeiten des „Islamischen Staates“ noch zeitgemäß?

Die Frauen sollen den „Löwen im Kampf“ den Rücken stärken

Die Propaganda des IS war in der Hochphase der Dschihadisten in Syrien und Irak ausgelegt auf den Aufbau eines „Kalifats“, eines Pseudo-Staates mit Behörden und Ministerien, mit einer eigenen Justiz, einer eigenen Währung, mit Steuern und Gehältern. Zu diesem „Staat“ gehörten vor allem Kämpfer, aber auch Geheimdienstler, Schatzmeister, Krankenpfleger und Lehrer.

Vieles war mehr Fassade und Inszenierung, aber gerade diese Bilder aus dem „Kalifat“ haben laut Ermittler eine „Sogwirkung“ auf Gleichgesinnte in Europa entfacht. Sie reisten zum IS, verstärkten ihn personell und mit Geld, Kämpfern und Angestellten wie Deniz B. Sie waren das IS-„Staatsvolk“, sagen Ermittler.

Auch den Frauen kam in der Ideologie der Islamisten eine Rolle zu: Sie sollen mit ihren „Kämpfern“ Kinder zur Welt bringen, sie in der Ideologie des „Kalifats“ großziehen, den Haushalt führen und ihren „Löwen im Kampf“ so den Rücken stärken. Frauen seien für den „Fortbestand des IS unentbehrlich“, sagt die Bundesanwaltschaft.

Auch „psychische Beihilfe“ zu Straftaten ist verboten

Kochen, waschen, Kinder erziehen – auch diese „Erledigung allgemeiner Aufgaben“ sei als „mitgliedschaftliche Betätigung“ in der Terrorgruppe anzusehen. Sibel H. habe wie andere Frauen aus Europa in Syrien und Irak den IS „repräsentiert“, den viele Menschen dort als „Besatzungsmacht“ erlebt hätten.

Auch diese „psychische Beihilfe“ zu Straftaten sei nach deutschem Recht verboten, sagt ein Staatsanwalt. Eine

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Seit Jahren versuchen Kriminalbeamte und Geheimdienstler Beweise des IS-Terrors zu sammeln. Sie werten Handys und Computer von Beschuldigten aus, sie checken „Registrierungsbögen“, in die der IS neue Dschihadisten eingetragen hatte und die mittlerweile auch deutschen Sicherheitsbehörden vorliegen.

Schwere Straftaten lassen sich kaum nachweisen

Die USA haben sogar FBI-Kriminalisten an der Seite von Soldaten in den Irak und Syrien geschickt, um Fingerabdrücke, DNA-Spuren und andere Beweismittel in von IS befreiten Gebieten zu sichern.

In Deutschland wurden Gesetze verschärft: Schon die versuchte Ausreise in ein Dschihad-Gebiet steht unter Strafe, verdächtigen Islamisten kann der Reisepass entzogen werden. Wer auch nur kleine Summen Geld für Terrorgruppen sammelt, macht sich strafbar. Doch beim Nachweis schwerer Straftaten wie Mord und Terrorkampf in Syrien und Irak tappen Ermittler weiter oftmals im Dunkeln.

In „Leitlinien“ arbeiten die Innenminister der Bundesländer derzeit den

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aus dem IS-Gebiet für deutsche Behörden aus. Ein Entwurf, der auch auf der Innenministerkonferenz diskutiert wurde, liegt dieser Redaktion vor.

Die „Informationswege“ der Behörden sollen verbessert werden

Demnach halte sich eine dreistellige Anzahl minderjähriger Kinder von Eltern aus Deutschland noch in den Krisengebieten oder in der Türkei auf. Gerade weil viele so jung sind und gar nicht oder nach Jugendstrafrecht verfolgt werden können, wollen die Innenminister Aussteigerprogramme und Präventionsarbeit stärken.

Laut der „Leitlinien“ soll die Arbeit von Sozialpädagogen, Islamwissenschaftlern und Psychologen auch für die inhaftierten Islamisten verstärkt werden. Die „Informationswege“ zwischen deutschen Behörden sollen demnach im Kampf gegen Extremisten zudem verbessert werden.

Sobald bei einer Polizeidienststelle, einer Ausländerbehörde, einer Botschaft oder bei Grenzkontrollen Informationen von mutmaßlichen Dschihadisten auftauchen, sollen diese über die Länderbehörden oder die Bundespolizei „unverzüglich“ bis ins Lagezentrum des Bundeskriminalamtes in Berlin gemeldet werden.

Die Länder diskutieren „Leitlinien“, beschlossen ist nichts

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solle zudem unmittelbar in die Datenbanken der Polizei eingetragen werden. Wer wieder zurück ist, solle überwacht werden. Bei Nicht-Deutschen, die ausreisen, wollen die Innenminister zudem prüfen, ob der Aufenhaltstitel erlischt. Das alles sind Maßnahmen, die Landesregierungen derzeit diskutieren. Beschlossen sind die „Leitlinien“ noch nicht.

Sibel H. sprach das höchste deutsche Zivilgericht vom Vorwurf der Terrormitgliedschaft frei. Nur weil sie ihren „häuslichen Pflichten“ beim IS nachkam, sei sie nicht in die Organisation eingebunden gewesen, heißt es im BGH-Beschluss. Sibel H. habe sich zwar dem IS untergeordnet, aber Belege dafür fehlten, dass sie die „terroristischen Bestrebungen des IS von innen her gefördert“ habe.

Zudem schreiben die Richter: „Das Alltagsleben im Herrschaftsgebiet des IS ist nicht gleichzusetzen mit der Vereinigung als solcher.“ Heißt: Wer mit dem IS sympathisiert, wird laut BGH nicht automatisch zum Mitglied oder Unterstützer.

Die Aussicht auf eine Verurteilung ist gering

Auch mit ihrer Präsenz in den Straßen von Mossul oder Tal Afar etwa beim Einkaufen hat H. laut Gericht nicht den IS als Organisation gestärkt oder „repräsentiert“. Dafür, dass sie ihren Mann „psychisch unterstützt“ habe beim Einsatz als Pfleger für den IS, würden Belege fehlen.

Sibel H. ist zurück in Deutschland. Sie wird derzeit in einem Programm für Rückkehrer von Sozialarbeitern und Psychologen betreut. Das Verfahren des Generalbundesanwalts gegen Sibel H. läuft noch. Die Aussicht auf eine Verurteilung für ihre Zeit im „Dschihad“ sei gering, sagen Sicherheitsexperten. Ihre Zeit beim IS bleibt womöglich ungesühnt.