Berlin. Seit knapp einer Woche gilt die Wiedereinreisesperre für Flüchtlinge. An der Grenzen wiesen die Behörden bislang zwei Asylbewerber ab.

Seit der Anordnung von

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zur Zurückweisung von Migranten mit einer Wiedereinreisesperre in der vergangenen Woche sind zwei Ausländer an der deutsch-österreichischen Grenze abgewiesen worden.

Seit Dienstag lägen „inzwischen zwei Fälle vor“, sagte Seehofers Sprecherin Eleonore Petermann am Montag in Berlin. Eine solche Möglichkeit zur Zurückweisung von Menschen mit einer Einreisesperre bestehe nur bei Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. „Die übrigen Grenzen sind offen“, sagte sie.

Menschen mit einer Wiedereinreisperre kommen anders als vorher seit Dienstag vergangener Woche auch nicht mehr ins Land, wenn sie

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beantragen wollen.

Grenzkontrollen an deutsch-österreichischer Grenze

Ansonsten sind Zurückweisungen bislang möglich, wenn jemand ohne die notwendigen Einreisedokumente über einen sicheren Nachbarstaat einreist und keinen Asylantrag in Deutschland stellen will. Sobald von ihnen aber jemand sagt, dass er Asyl haben möchte, kann er einreisen.

Überhaupt kommt es nur dort zu Zurückweisungen, wo auch Grenzkontrollen stattfinden. Dies ist außer an der deutsch-österreichischen Landesgrenze auch bei Grenzkontrollen im Non-Schengen-Verkehr an den Flug- und Seehäfen der Fall.

Seehofer will künftig alle Menschen zurückweisen lassen, die schon in einem anderen Staat im Eurodac-Fingerabdrucksystem registriert sind. Darüber liegt er im Streit mit

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, die auf eine europäische Lösung setzt. (rtr)

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