Berlin. Zerbricht die Koalition am Asylstreit? Mehrere Szenarien sind möglich, auch Neuwahlen scheinen nicht ausgeschlossen. Ein Überblick.

Der

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hat eine Regierungskrise heraufbeschworen. Die CSU hat Bundeskanzlerin Angela Merkel quasi eine Frist bis kommenden Montag gesetzt, um auf ihre Linie eines nationalen Alleingangs an der Grenze einzuschwenken. Andernfalls will Seehofer seinerseits im Alleingang auch Migranten zurückweisen, die in einem anderen Land ihren Asylantrag gestellt haben. Das lehnt Merkel strikt ab.

Ein Kompromiss ist derzeit nicht in Sicht. Bleiben die Bayern hart? Platzt womöglich die große Koalition? Oder kommt es noch zu einem Unions-Kompromiss in der Flüchtlingspolitik? Wir beleuchten, welche Szenarien jetzt denkbar sind.

• Was dürfen Minister, was darf die Kanzlerin?

Nach dem sogenannten Ressortprinzip leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. In die Befugnisse des Ministers direkt hineinregieren darf die Kanzlerin also nicht. Minister müssen laut Bundesregierung aber darauf achten, dass Entscheidungen im von der Kanzlerin vorgegeben politischen Rahmen bleiben.

Die Minister sind an die Weisungen der Regierungschefin gebunden: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“, heißt es in Artikel 65 des Grundgesetzes.

Asylstreit –platzt jetzt die Regierung?

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    • Wie könnte die Koalition platzen?

    Im Extremfall könnte die

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    die große Koalition verlassen. Andersherum wäre es auch möglich, dass die Kanzlerin ihrerseits die CSU-Minister entlässt.

    • Könnte Angela Merkel ohne die CSU weiterregieren?

    Nein. Ohne die Stimmen der 46 CSU-Abgeordneten im Bundestag hätten CDU und SPD keine Mehrheit. Das Parlament hat 709 Abgeordnete, die sogenannte Kanzlermehrheit liegt demnach bei 355 Stimmen. Christdemokraten und Sozialdemokraten bringen es zusammen aber nur auf 353 Abgeordnete. Das reichte nicht zum Regieren.

    • Wäre eine Minderheitsregierung möglich?

    Möglich ja. CDU und SPD müssten sich dann bei jeder Abstimmung eine Mehrheit im Bundestag suchen. Dass die beiden Parteien diesen Weg gehen würden, gilt aber politisch als höchst unwahrscheinlich, wenn nicht gar ausgeschlossen. Wahrscheinlicher wären Neuwahlen.

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      • Was muss geschehen, um Neuwahlen zu ermöglichen?

      Der Weg zu einer Neuwahl ist nicht so einfach. Bundeskanzlerin Angela Merkel müsste im Bundestag die Vertrauenfrage stellen. Dies ist im Artikel 68 des Grundgesetz geregelt. Dort heißt es: „Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen.“ Innerhalb von 60 Tagen muss es dann Neuwahlen geben.

      • Wie sind die Chancen, dass CDU und CSU sich noch einigen?

      Das ist schwer abzusehen. Die CSU scheint gewillt, aufs Ganze zu gehen und ihren harten Kurs in der Asyl- und Flüchtlingspolitik durchzuziehen. Ob die Bayern es mit Horst Seehofer als Parteichef und Innenminister sowie Alexander Dobrindt als Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag aber wirklich soweit kommen lassen, ist unklar. Es wäre ein einmaliger Vorgang und könnte zum dauerhaften Bruch zwischen den Schwestern CDU und CSU führen. (W.B./dpa)