Berlin. Ab 2019 sollen Arbeitnehmer leichter zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können. So hat das Bundeskabinett entschieden.

Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle bekommen. Nach Ablauf dieser sogenannten Brückenteilzeit würden sie dann in Vollzeit zurückkehren können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Wünsche von Beschäftigten nach flexibler Gestaltung der Arbeitszeit sollen damit berücksichtigt werden, sagte Heil. Fast eine Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit für eine Phase reduzieren, ohne dabei in die sogenannte Teilzeitfalle zu tappen.

Gilt für Unternehmen ab 45 Beschäftigten

Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen können.

Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 1. Januar 2019 an gelten. (dpa/epd)