Berlin. Sie werden verdächtigt, Mitglieder der Terrormiliz IS zu sein: Die Polizei hat vier Männer aus dem Irak in NRW und Bayern festgenommen.

Spezialeinsatzkommandos der Polizei haben am Mittwoch vier mutmaßliche IS-Terroristen in Dortmund, Bottrop und im bayerischen Landkreis Amberg-Sulzbach festgenommen. Wie der Generalbundesanwalt mitteilt, seien die Männer dringend verdächtig, die Jahre 2013 bis 2015 als Mitglieder der Terrormiliz IS im Irak verbracht zu haben.

Alle Festgenommenen sind Iraker. Gegen sie lagen Haftbefehle vor. Die Wohnungen der Beschuldigten seien durchsucht worden. Gegen Mohammed Rafea Yaseen Y., 27 Jahre alt, besteht laut Generalstaatsanwaltschaft der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord und zu Kriegsverbrechen sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Bei Anschlägen Menschen getötet

Y. soll als IS-Mitglied in seinem irakischen Heimatort Al-Rutba unter anderem Sprengsätze gebaut und an Anschlägen beteiligt gewesen sein, bei denen Zivilisten, irakische Soldaten und Polizisten und US-Soldaten getötet wurden. Der 27-Jährige soll außerdem Massenhinrichtungen abgesichert haben, bei denen Mitglieder des „Islamischen Staates“ Kinder, Frauen und Männer ermordeten.

Dem Verdächtigen Hasan Sabbar Khazaal K. (26) wirft der Generalbundesanwalt vor, für den IS Propagandamaterial hergestellt und verbreitet zu haben. K. soll Hinrichtungen, Bestrafungsaktionen und Einsätze des „IS“ gefilmt haben. Mitglieder der Terrormiliz zwangen die Bevölkerung in Al-Rutba, sich diese Videos anzuschauen.

2015 aus dem Irak nach Deutschland gereist

Muqatil Ahmed Osman A. (28) und Jamer Amer Jawad A.-A. (29) sollen nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft eine viermonatige militärische Ausbildung in Al-Rutba absolviert haben. Muqatil Ahmed Osman A. habe im Irak an Kampfhandlungen des IS teilgenommen.

Laut Generalbundesanwalt haben die vier Männer Mitte 2015 den Irak verlassen und sind kurze Zeit später nach Deutschland eingereist. Sie wurden am Mittwoch und Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnete und Untersuchungshaft angeordnet hat.