Burka vor Gericht? Einige Innenminister fordern Verbot
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Düsseldorf/Stuttgart. Richter und Beamte dürfen vor Gericht nicht verschleiert auftreten. Doch für Zeugen war das bisher erlaubt. Das soll sich nun ändern.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will ein Verbot der Gesichtsverhüllung bei Gerichtsverhandlungen erreichen. Dazu hat Biesenbach die Unterstützung anderer Innenminister der Länder sicher.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung werde NRW zusammen mit Bayern und Niedersachsen bei der Justizministerkonferenz von diesem Mittwoch an im thüringischen Eisenach vorschlagen, teilte das NRW-Ministerium mit. Unterstützung signalisierte auch Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU).
„Die offene, auch non-verbale Kommunikation ist ein zentrales Element der Gerichtsverhandlung und dient der Wahrheitsfindung“, erklärte Biesenbach. Außerdem müsse die Identität von Zeugen verlässlich überprüft werden können. „Die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht ist wichtig im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“, betonte Biesenbach.
Unterschiede von Burka, Niqab und Co.
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Zeugen, Sachverständige und andere Anwälte konnten bisher verschleiert auftreten
Bisher gibt es ein entsprechendes Verbot laut Ministerium nur für Berufsrichter, Beamte und Rechtsreferendare – nicht aber für Angeklagte, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Sachverständige, Anwälte und Zuhörer. „Wie soll der Richter sehen, was in einer vollverschleierten Angeklagten vor sich geht, wenn er ihr nicht ins Gesicht gucken kann“, erklärte ein Sprecher des NRW-Justizministeriums.
Hier herrsche dringender Verbesserungsbedarf. Der Vorstoß zielt darauf ab, dass Verfahrensbeteiligte im Gerichtssaal während der Verhandlung ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen.
könne es zum Beispiel auch schwierig werden, die Identität festzustellen, sagte der baden-württembergische Justizminister Wolf. Wolf befürwortet allerdings eng begrenzte Ausnahmen – etwa für verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen, die für Polizei oder Geheimdienst arbeiten und in Fällen schwerer Kriminalität vor Gericht als Zeuge erscheinen.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, ein entsprechendes Verbot der Gesichtsverhüllung im Gericht zu erlassen, wenn es zur Feststellung der Identität oder zur Beurteilung der Aussage notwendig ist, dass das Gesicht zu sehen ist. (dpa)