Köln. Maike Kohl-Richter erbt nicht die Entschädigung des Ex-Kanzlers. Die Kohl-Witwe geht in Revision und zieht vor den Bundesgerichtshof.

Maike Kohl-Richter (54) hat laut einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf eine von Altkanzler

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erstrittene Rekord-Entschädigung. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln. Im vergangenen Jahr war Kohl eine Entschädigung in Höhe von einer Million Euro zugesprochen worden.

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei jedoch nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske in dem aktuellen Prozess. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben.

Helmut Kohl wurde Entschädigung kurz vor Tod zugesprochen

Maike Kohl-Richter hat nun Revision angekündigt. „Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen“, teilte ihr Anwalt Thomas Hermes am Dienstag mit.

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im vergangenen Jahr vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch von Heribert Schwan „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. (dpa)