Brüssel. Berlin wollte eine erneute Sperrklausel für Kleinstparteien für die Europawahl im kommenden Jahr. Daraus wird nun erstmal nichts.

Bei der Europawahl im kommenden Jahr bekommen deutsche Kleinstparteien wie die Piraten und die NPD aller Voraussicht nach erneut ihre Chance auf einen Einzug ins Europaparlament.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur scheiterte die Bundesregierung mit dem Vorhaben, über die EU rechtzeitig eine neue Sperrklausel beschließen zu lassen. Sie sollte dafür sorgen, dass bei der Wahl 2019 deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen.

Sperrklausel könnte kommen – aber erst später

Vermutlich dürfte die Sperrklausel zwar doch noch beschlossen werden. Eine Umsetzung für die Wahl am 26. Mai 2019 würde dann aber gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte.

Hält sich die Bundesregierung daran, kann die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.

Auch Martin Sonneborn wäre betroffen

Die geplante Änderung hätte im kommenden Jahr beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, die rechte NPD, die Freien Wähler oder die Partei von Satiriker Martin Sonneborn treffen können.

Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte. (dpa)