Göttingen. Alexander Dobrindt sprach von einer Anti-Abschiebe-Industrie. Nun wurde er wegen Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung angezeigt.

Zwei Göttinger Rechtsanwälte haben laut einem Medienbericht Strafantrag gegen den CSU-Politiker Alexander Dobrindt wegen dessen Äußerungen über eine „Anti-Abschiebe-Industrie“ gestellt.

Die Aussagen des Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe im Bundestag erfüllten die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung, sagten die Anwälte Bernd Waldmann-Stocker und Claire Deery dem „Göttinger Tageblatt“ (Dienstag). Waldmann-Stocker und Deery, die auch Vorsitzende des Niedersächsischen Flüchtlingsrates ist, vertreten seit vielen Jahren Geflüchtete in Asyl- und ausländerrechtlichen Fragen.

Verständnis für den Rechtsstaat fehlt

Die Behauptung Dobrindts, dass das Einreichen von Klagen den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrabe, sei nicht haltbar, erklärten die Juristen. Die Äußerungen zeugten auch nicht von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sei: „Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts.“

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, es sei „nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird“. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden. (epd)