Berlin. Bisher durften viele Flüchtlinge nur in Ausnahmefällen Angehörige nachholen. Die Bundesregierung will die Regelung ab August lockern.

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus

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. Eine entsprechende Änderung im Aufenthaltsgesetz verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin.

Bei den Beratungen dazu im Bundestag dürfte es reichlich Gegenwind von der Opposition geben. Grüne und Linke finden die Regelung zu hartherzig. Die AfD will den

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abschaffen.

Bisher nur in Ausnahmefällen

Aktuell dürfen subsidiär Schutzberechtigte, darunter viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, nur in sehr wenigen Ausnahmefällen Angehörige nach Deutschland holen. Die Neuregelung sieht vor, dass sie demnächst wieder ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen können.

Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status könnten dann einen Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber nur 1000 Angehörige einreisen dürfen.

Kein Familiennachzug für Gefährder

Neben Neuerungen für subsidiär Schutzberechtigte will die große Koalition außerdem bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Es geht um Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder. Das sind Menschen, denen die Behörden Terroranschläge zutrauen. Allerdings sollen auch hier Ausnahmen möglich sein.

Und zwar für Menschen, die sich nun glaubhaft von ihrem früheren Handeln distanzieren. Das sorgt in der Union für Unmut. Betroffen wären nicht nur Migranten sondern auch Deutsche, die ausländische Angehörige zu sich holen wollen. (dpa)