geäußert. Sie könne die Motivation dafür zwar gut nachvollziehen. Bei einer solchen Maßnahme stellten sich aber schwierige verfassungsrechtliche Abwägungsfragen.
„Ein Verbot löst auch noch nicht das Problem, das dahinter steht“, sagte die CDU-Politikerin der „Welt“. „Wichtig ist doch, dass wir uns fragen, wie wir an diese schwierigen Fälle rankommen: Wir müssen die Eltern erreichen und die Mädchen stark machen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.“
Widmann-Mauz kündigte erneut die Gründung einer Fachkommission an, die Kriterien und Indikatoren für gelingende Integration erarbeiten soll. Dazu gehörten die ausreichende Versorgung mit Kitas, Schulen, Wohnraum und Zugang zum Arbeitsmarkt.
Religionsmündigkeit gilt in Deutschland ab 14 Jahren
„Es geht aber auch um politische Bildung und um die Frage, wie Werte unseres Zusammenlebens – etwa die Gleichstellung – in die Familien hinein vermittelt werden können“, sagte die Integrationsbeauftragte.
Unterschiede von Burka, Niqab und Co.
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Das NRW-Integrationsministerium hatte zuvor angekündigt, ein Kopftuchverbot für junge Mädchen zu prüfen. In Deutschland tritt mit dem 14. Geburtstag die Religionsmündigkeit ein. Vorher könnten Mädchen nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollen, argumentierte Landesminister Joachim Stamp (FDP). (dpa)