Berlin. Bildungsministerin Anja Karliczek will die berufliche Bildung attraktiver machen. Das Handwerk lehnt ein Mindestlohn-Gesetz jedoch ab.

In der Debatte um die

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hat Bundesbildungsministerin Anja Karli­czek (CDU) die

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angekündigt. „Ich arbeite mit voller Kraft für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“, sagte Karliczek unserer Redaktion. In diesem Sinne werde sie das Berufsbildungsgesetz modernisieren und dafür sorgen, dass darin eine Mindestausbildungsvergütung „fest verankert“ werde.

Die CDU-Politikerin, die selbst zwei Ausbildungen als Bankkauffrau und als Hotelfachfrau absolviert hat, reagiert damit auf die Debatte um die

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Gewerkschaften und Opposition machen die oftmals geringen Vergütungen dafür verantwortlich, dass inzwischen mehr als jeder vierte Auszubildende seinen Lehrvertrag nicht erfüllt und ihn vorzeitig auflöst.

Im Entwurf des neuesten Bildungsberichts aus Karli­czeks Ministerium ist erstmals eine Vertragslösungsquote von 25,8 Prozent verzeichnet. Das ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor, als höchstens 25 Prozent der jungen Leute ihre Lehre nicht beendeten.

Das muss man über Anja Karliczek wissen

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    Wirtschaftsverbände kritisieren Azubi-Mindestlohn

    Bereits in den Koalitionsverhandlungen mit der Union

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    Sie soll von 2020 an gelten. Wirtschaftsverbände sehen diesen Azubi-Mindestlohn kritisch. Sie fürchten einen Eingriff in Tarifverträge und argumentieren außerdem damit, dass Auszubildende keine vollen Arbeitskräfte seien. Die Lehrlingsvergütung sei deshalb allenfalls ein Zuschuss zum Lebensunterhalt.

    Karliczek sagte nun, sie wolle „eine ausgewogene und unbürokratische Mindestausbildungsvergütung“ ermöglichen. Diese müsse „soziale Problemlagen erfolgreich adressieren, sie darf aber nicht die Tarifautonomie aushöhlen“. Das gebiete schon das Grundgesetz „und der Respekt vor den Tarifvertragsparteien“. Wann der Azubi-Mindestlohn genau kommen werde, wollte die CDU-Politikerin nicht sagen. Ihre Beamten würden sich nun aber verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten anschauen. Es würden auch Gespräche mit den Regierungen der Bundesländer geführt.

    Handwerkspräsident gegen gesetzliche Regelung

    Handwerkspräsident Hans-Peter Wollseifer wandte sich am Freitag erneut gegen eine gesetzliche Lösung. „Eine Mindestvergütung ist ja eine gesetzliche Regelung, und das präferieren wir nicht“, sagte er im Deutschlandfunk. Mit wie viel Geld in der Tasche Lehrlinge nach Hause gehen könnten, sollten nach wie vor nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Tarifverhandlungen besprechen.

    Es gebe hohe Ausbildungsvergütungen von 1400 Euro pro Monat, wie sie im Hochbau im dritten Lehrjahr gezahlt würden. „In anderen Berufen sind sie eben nicht so hoch, weil eben die Wertschöpfung nicht da ist“, sagte Wollseifer. Die „einseitige Argumentation“, dass eine zu niedrige Ausbildungsvergütung dazu führe, dass die Ausbildung abgebrochen werde, „die ist für mich nicht ganz seriös“.

    Zahl der Ausbildungsangebote gestiegen

    Jeder Abbrecher sei einer zu viel, aber viele junge Leute nutzten die Möglichkeit und würden „in andere Betriebe wechseln, die vielleicht günstiger zu erreichen sind oder in ein anderes Gewerk“. Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt habe sich für die Auszubildenden verbessert, und sie könnten heute wechseln. Ähnlich hatten sich in den vergangenen Tagen auch andere Wirtschaftsvertreter geäußert.

    Dem Bildungsbericht zufolge, den das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch verabschieden soll, ist das Angebot an Ausbildungsstellen unter dem Strich groß. Etwas weniger kleine Betriebe böten einen Platz an. Und der Anteil der Betriebe, die überhaupt ausbildeten, sei unter die Marke von 20 Prozent gerutscht. Doch die Zahl der Angebote insgesamt stieg 2017 um 8500 auf 572.200 Stellen. Bis Ende September 2017 wurden 523.300 Verträge neu abgeschlossen. Das waren 3000 mehr als noch im Vorjahreszeitraum.