Brüssel. Abonnenten von Streaming-Anbietern können ihre Dienste ab Ostersonntag überall in der EU nutzen. Möglich macht es eine neue EU-Regel.

Verbraucher können auf ihre Online-Abos für Musik, Filme oder Sport künftig auch im Urlaub zugreifen. Am Ostersonntag tritt eine neue EU-Regel in Kraft, wonach Anbieter von kostenpflichtigen Abos wie Netflix, SkyGo oder Spotify ihren Kunden auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren müssen. Die zuständige EU-Kommissarin Marija Gabriel sprach am Dienstag in Brüssel von einer „virtuellen Erweiterung“ des Reisegepäcks.

Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff häufig wegen fehlender Lizenzen für das Ausland verwehrt. Anbieter von kostenlosen Inhalten fallen nicht unter die neue Regelung – können sich ihr aber anschließen.

Live-Streams und Mediatheken von TV-Sendern nicht betroffen

Für den

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geht dieser Schritt allerdings noch nicht weit genug, weil Live-Streams und Mediatheken von TV-Sendern von der neuen Regel zu großen Teilen nicht betroffen sind.

Die Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen. „Es ist im ureigenen Interesse Europas, dass Bürger Kultur- und Informationsangebote aus der gesamten EU nutzen können. Nur so kann die EU dem Ziel einer gemeinsamen europäischen Öffentlichkeit und Identität näher kommen“, meint Martin Madej vom vzbv. (ba/dpa)