Berlin. Die Bundesagentur für Arbeit sperrt immer häufiger Leistungen. Die Gründe dafür sind vielseitig. Die Linke kritisiert das Vorgehen.

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immer häufiger das Arbeitslosengeld I. Dies geht aus Zahlen der Behörde hervor, die unserer Redaktion vorliegen. Danach gab es im Jahr 2017 insgesamt 810.429 Fälle, in denen das Arbeitslosengeld vorübergehend nicht gezahlt wurde.

Das sind rund 41.000 Fälle mehr als im Jahr 2016 (769.480 Fälle) und rund 91.500 Fälle mehr als noch 2015 (718.813 Fälle).

Am häufigsten wurde 2017 eine Sperrzeit verhängt, weil sich Menschen zu spät arbeitssuchend meldeten (293.660 Fälle). In 255.621 Fällen wurde die Leistung gesperrt, weil Arbeitslose nicht zu vereinbarten Terminen erschienen.

Kritik an Vorgehensweise

In den seltensten Fällen wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil Arbeitslose sich zu wenig selbst um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt bemühten (3918 Fälle) oder eine Eingliederungsmaßnahme abbrachen (5252 Fälle).

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    Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann, die bei der Bundesregierung nach den Zahlen gefragt hatte, kritisierte die Entwicklung. Dass die Arbeitsagenturen immer häufiger zum Instrument der Sperrzeit griffen, sei „alarmierend“, sagte Zimmermann unserer Redaktion.

    Die meisten Sperrzeiten würden wegen „belangloser Pflichtverstöße“ verhängt. Noch mehr Druck auf Erwerbslose auszuüben sei falsch: „Erwerbslosen fehlt nicht die Motivation, sondern ein guter Arbeitsplatz“, sagte die Arbeitsmarktpolitikerin.

    Zimmermann kritisierte, dass in den vergangenen Jahren mehr Sperrzeiten verhängt werden, obwohl es im Durchschnitt eines Jahres immer weniger Empfänger von Arbeitslosengeld I gab. Nach Meinung der Bundesregierung lassen sich die beiden statistischen Werte aber nicht direkt miteinander in Beziehung setzen. (FMG)