Dessau-Roßlau. Hellblau und dunkelblau: Fahrverbote sollten laut dem Umweltbundesamt bundeseinheitlich geregelt werden – mit verschiedenen Plaketten.

Die Präsidentin des Umweltbundesamts, Maria Krautzberger, verlangt eine gestaffelte Lösung im Kampf gegen

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in Städten. Dafür müsse der Bund zwei verschiedene Plaketten einführen, sagte Krautzberger der „Süddeutschen Zeitung“. „Damit hätten die Städte eine Möglichkeit, auf ihre jeweilige lokale Belastung zu reagieren.“ Die jeweiligen Plaketten sollen, je nach Vorgabe, zur Einfahrt in die Umweltzone berechtigen.

Der designierte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnt eine blaue Plakette zur Kennzeichnung sauberer Diesel ab. „Die blaue Plakette ist fachlich begründet falsch und bedeutet in der Folge Fahrverbote. Genau die wollen wir ja vermeiden“, sagte Scheuer der „Passauer Neuen Presse“.

Debatten versachlichen, Fahrverbote verhindern

Die Mobilität und Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht eingeschränkt werden. „Aber wir brauchen auch saubere gesunde Luft in den Innenstädten.“ Deshalb müsse jetzt hart daran gearbeitet werden, den Schadstoffausstoß zu verringern und die Luft zu verbessern. „Panik zu verbreiten, ist falsch“, sagte Scheuer. Man müsse die Debatte versachlichen.

Designvorschlag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für eine „blaue Plakette“.
Designvorschlag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg für eine „blaue Plakette“. © dpa | Bernd Weissbrod

Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Krautzberger schlug dagegen vor, dass nachgerüstete Euro-5-Diesel und bereits zugelassene Autos der Euro-6-Norm künftig eine hellblaue Plakette bekommen sollten. Diesel mit den neuen Abgasstufen Euro 6d-TEMP oder Euro 6d, die deutlich weniger Stickoxid ausstoßen, könnten hingegen eine dunkelblaue Plakette erhalten.

„Schon mit der hellblauen Plakette könnten dann viele Kommunen 2020 die Grenzwerte einhalten“, sagte Krautzberger. „Die dunkelblaue würde später eingeführt und wäre insbesondere in hoch belasteten Städten nötig.“

Die Behördenchefin reagiert damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Richter hatten Fahrverbote für Diesel-Autos in Städten grundsätzlich erlaubt – aber nur als letztes Mittel, und wenn dabei die Verhältnismäßigkeit etwa durch Ausnahmen gewahrt wird. (dpa)

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