Berlin. Eine große Debatte tobt um den Strafrechtsparagraphen 219a. Er verbietet Werbung für Abtreibungen. SPD-Frauen wollen ihn abschaffen.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) fordert die Abschaffung des

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, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Anzeigen und Strafverfahren gegen Ärzte zeigten, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte Elke Ferner, Bundesvorsitzende der ASF, unserer Redaktion.

„In keinem einzigen Fall wird für Schwangerschaftsabbrüche geworben, sondern es wird lediglich informiert – auch online, was im digitalen Zeitalter eine Selbstverständlichkeit ist.“

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war im November nach dem Paragraphen verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Anspruch auf Informationen

Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt hätten den Anspruch auf umfassende Informationen, so Ferner. „Dazu gehört auch die Information, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nach welchen Methoden sie das tun“, sagte die SPD-Politikerin.

Die SPD-Bundestagsfraktion müsse deswegen jetzt ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Paragraphen in den Bundestag einbringen. Die Fraktion hatte den Entwurf vor einer Bundestagsdebatte zum Thema im Februar zurückgezogen.

Ferner betonte die Konsequenzen, die der Paragraf auch jenseits strafrechtlicher Folgen für Ärzte und Patientinnen habe. „Wir haben im Moment ein Klima, in dem Ärzte, die Abbrüche durchführen, Angst haben, das mitzuteilen“, sagte Ferner. „Frauen sind verunsichert, weil sie keine Informationen bekommen.“ Die Situation erinnere sie stark an die Debatten der 80er- und 90er-Jahre. (fmg)