Berlin. Der Koalitionsvertrag könnte bis zu 21 Milliarden Euro teurer werden als gedacht. Das erechnete das Institut der deutschen Wirtschaft.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD wird teurer als bisher kalkuliert. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die unserer Redaktion vorliegen, fehlen dem Bundeshaushalt durch den geplanten weiteren Abbau der kalten Progression in der laufenden Wahlperiode bis zu neun Milliarden Euro. Rechnet man die Einnahmeausfälle hinzu, die Bundesländern und den Gemeinden bei der Einkommensteuer entstehen, sind es nach Angaben des IW sogar bis zu 21 Milliarden Euro.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD für den Bund Ausgaben in Höhe von 46 Milliarden Euro fest vereinbart. Der Abbau der kalten Progression – also die Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflation – ist dabei nicht eingerechnet, obwohl dies ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart ist. „Im Sinne einer soliden Finanzplanung müsste dieser Wert auch im Finanztableau des Koalitionsvertrags auftauchen“, sagte IW-Finanzexperte Martin Beznoska unserer Redaktion. Wenn die gute Konjunktur nicht noch zusätzliche Steuereinnahmen bringe, müsse eine neue Bundesregierung sonst an anderer Stelle sparen oder geplante Ausgaben zurückstellen. Neue Schulden lehnen Union und SPD ab.

Länder und Kommunen müssen Anteil besteuern

Die für Haushalt und Finanzen zuständige SPD-Fraktionsvizechefin Christine Lambrecht kündigte an: „Selbstverständlich haben wir einen Blick auf die kalte Progression und halten an der bewährten Praxis fest“, sagte sie unserer Redaktion. Das künftig von der SPD geführte Finanzministerium werde voraussichtlich im Herbst einen Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorlegen. Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, will auf jeden Fall am Abbau der kalten Progression festhalten. Dies sei „auch in den nächsten Jahren politisch geboten, um gerade die Mittelschicht vor inflationsbedingten Steuerbelastungen zu schützen“, sagte Rehberg unserer Redaktion. Länder und Kommunen müssten dabei ihren Anteil beisteuern.

Der Begriff der kalten Progression beschreibt das Phänomen, dass die Steuerbelastung steigt, obwohl das reale Einkommen gleich bleibt. Das ist dann der Fall, wenn es Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe der Inflation gibt. Um diesen Effekt auszugleichen, wird der Einkommensteuertarif seit 2015 jedes Jahr um den Wert der Inflation korrigiert. Nach Berechnungen des IW hat ein Arbeitnehmer mit 45.000 Euro Jahreseinkommen dadurch in diesem Jahr 90 Euro mehr zur Verfügung. Im Jahr 2021 würde sich auf diese Weise eine Entlastung von insgesamt 280 Euro ergeben.