Berlin/Stuttgart. Eigentlich soll das Bundesverwaltungsgericht über Fahrverbote für Diesel-Autos urteilen. Doch jetzt hat die Regierung eigene Pläne.

Ein Urteil zu möglichen Diesel-Fahrverboten in Städten wurde vom Bundesverwaltungsgericht verschoben. Doch nach einem Plan der Bundesregierung könnten Fahrverbote auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) niedergeschrieben und somit allgemeingültig werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Norbert Barthle (CDU), erklärte auf eine Anfrage der Grünen, man wolle neue Regeln über die StVO einführen. Auf Besitzer von Dieselautos könnten dann „streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen“ zukommen. Ziel: „Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub und Abgasen“. Über das Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorlag, hatte zuvor die „Rheinische Post“ berichtet.

Greift Bundesregierung einem Urteil vor?

Am Montag wollen sich Vertreter von Bund und fünf Modellstädten für sauberere Luft in Bonn treffen. Der Vorschlag aus Berlin lässt aus Sicht von Skeptikern aber wichtige Frage offen. Nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums ließen abgeschwächte Fahrverbote für Diesel, deren Schadstoffausstoß wiederholt die zulässigen Grenzwerte überschreitet, die städtischen Regelungen unberührt.

„Solche beschränkenden oder verbietenden Maßnahmen könnten unabhängig von dem Vorliegen eines Luftreinhalteplans, der stets Grundlage der Umweltzone sein muss, angeordnet werden“, heißt es in der Antwort.

Grüne stellen Frage nach Überprüfung der Fahrverbote

Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht dies allerdings als erneutes Manöver, um die Verantwortung letztlich doch wieder in die Kommunen abzuschieben. „Für eine bundesweit einheitliche Regelung braucht es endlich die Blaue Plakette“, meinte der Abgeordnete Matthias Gastel.

Auch mit der Lösung über die StVO drohe „ein Flickenteppich“ – bei der Umsetzung bleibe das Konzept zu vage. „Die Bundesregierung gesteht damit ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein.“

Bundesverwaltungsgericht vertagt Entscheidung zu Fahrverboten

weitere Videos

    Regelung in letzter Minute

    Ähnlich bewertete der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, den Vorstoß. Die DUH klagt bundesweit vor vielen Gerichten auf einen besseren Gesundheitsschutz in den Städten, was am Ende zur Vorlage des Themas am höchsten Verwaltungsgericht in Leipzig führte.

    „Das ist die Bankrotterklärung der Bundesregierung“, sagte Resch der dpa. „Man hat jahrelang den Städten eben dieses unmöglich gemacht. Und unmittelbar vor der drohenden Verurteilung kündigt man jetzt panisch an, doch eventuell eine entsprechende Regelung machen zu wollen. Es ist der Versuch, das Gericht zu beeinflussen.“

    Einheitliche Lösung?

    In Leipzig geht es zentral darum, ob Städte Verbote eigenmächtig anordnen könnten oder dafür neue, bundeseinheitliche Regeln nötig wären – etwa eine Blaue Plakette. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten.

    Diesel-Autos sind eine Hauptursache. Das Umweltministerium pocht darauf, zur Schadstoffreduzierung zuerst Umbauten an älteren Dieselmotoren auf Herstellerkosten durchzusetzen.

    EU-Kommission drängt auf Besserung bei Feinstaubbelastung

    Die Bundesregierung hatte am Freitag noch erklärt, sich mögliche Folgen des anstehenden Urteils offen zu halten. Es gelte abzuwarten, was das Gericht verkünden werde, sagte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Aus dem Verkehrsministerium hieß es am Samstag, neben dem beim Dieselgipfel beschlossenen „Sofortprogramm Saubere Luft“ seien gegenüber der EU-Kommission Zusatzmaßnahmen angekündigt worden – etwa, Verkehrsflüsse teilweise umzuleiten. „Dazu gehört auch, den Rechtsrahmen so zu präzisieren, dass dies nach einheitlichen Kriterien streckenbezogen in hochbelasteten Straßen geschehen kann. Dabei ist weiterhin das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden.“

    Dabei seien Fahrverbote für Diesel zumindest auf ausgewählten Strecken in belasteten Städten inhaltlich nah an seinen Forderungen, sagte Resch. Aber schon 2006 hätten die Länder gefordert, dringend eine Blaue Plakette einzuführen.

    „Seit zwölf Jahren streiten wir darüber, eine Möglichkeit zu bekommen, saubere Dieselfahrzeuge von den schmutzigen zu trennen – und seit zwölf Jahren verhindert die Autoindustrie durch Lobbyarbeit, dass wir Entscheidungen bekommen.“ Der scheidende Chef des Autoverbands VDA, Matthias Wissmann, hofft, dass die Leipziger Richter eine Entscheidung treffen, die unterschiedliche Verbotsregelungen in Städten vermeiden kann. (dpa)