Berlin. Die AfD wird nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, einige ihrer Mitglieder allerdings schon. Das geht nun aus einer Umfrage hervor.

Auch wenn die AfD als Partei kein Beobachtungsobjekt ist, sind einzelne Mitglieder durchaus im Visier des Verfassungsschutzes. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer.

Der Verfassungsschutz in Bayern teilte beispielsweise mit, dass ihm AfD-Mitglieder bekannt seien, die Verbindungen in die rechtsextremistische oder islamfeindliche Szene und zu den sogenannten Reichsbürgern aufweisen. Unter diesen Einzelpersonen, die derzeit vom Verfassungsschutz in Bayern beobachtet würden, befänden sich auch Funktionäre der AfD, allerdings keine Mandatsträger, teilte ein Sprecher mit.

Einzelfälle auch in Niedersachsen

Aus dem niedersächsischen Innenministerium hieß es, Einzelpersonen fielen unter die Beobachtung, soweit sie in rechtsextremistischen Organisationen tätig sind. Die genaue Anzahl könne nicht genannt werden, da Mitgliederlisten der AfD, die kein Beobachtungsobjekt als Ganzes ist, nicht bekannt seien. „Dem Verfassungsschutz sind bislang lediglich Einzelfälle in Niedersachsen bekannt“, sagte ein Sprecher des dortigen Innenministeriums.

Die Berliner Senatsinnenverwaltung verwies auf personelle Verknüpfungen zwischen Anhängern der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der „Identitären Bewegung“, die Thema in den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre gewesen sei. Zur konkreten Beobachtung von Einzelfällen wollte sich der Sprecher aber nicht äußern: „Eine gesetzliche Pflicht, die Beobachtung einer Partei oder seiner Mitglieder öffentlich zu machen, besteht nicht“, sagte er.

Darum sind die Reichsbürger gefährlich

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    Aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium hieß es, öffentlich zugängliches Material offenbare, dass einzelne Mitglieder der AfD „zunehmend auf rechtsextremistischen Sprachgebrauch zurückgreifen“ und mit rechtsextremen Bestrebungen wie der „Identitären Bewegung“ zusammenarbeiteten. Die Voraussetzungen für eine Speicherung von Einzelpersonen seien aber nicht erfüllt.

    Die Innenministerien in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen teilten mit, dass derzeit keine Einzelpersonen aus der AfD beobachtet werden. Die Behörden der anderen Bundesländer wollten keine Angaben zur Beobachtung von Einzelpersonen machen.

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    , hatte erneut Forderungen nach einer Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz nach sich gezogen. Derzeit beobachten weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch die Verfassungsschützer der Länder die Partei. Eine Einflussnahme oder Steuerung der Partei durch Rechtsextremisten sei derzeit nicht erkennbar, erklärte das Bundesamt. Dort stehen derzeit nach Angaben der Pressestelle auch keine Einzelpersonen aus den Reihen der Partei unter Beobachtung. (epd)