Köln. Die Witwe von Helmut Kohl will in Köln erreichen, dass ein Entschädigungsanspruch des Altkanzlers nach dessen Tod auf sie übergeht.

Maike Kohl-Richter ist am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Köln erschienen, um dort ein Klageverfahren ihres

zu übernehmen. Es geht dabei um die Klage des Altkanzlers gegen das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“.

Das Landgericht Köln hatte dem früheren CDU-Politiker dafür zwei Monate vor seinem Tod eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen. Die beiden Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House haben dagegen Berufung eingelegt.

„Absolute Person der Zeitgeschichte“

Das Oberlandesgericht muss nun entscheiden, ob Kohls Entschädigungsanspruch mit seinem Tod erloschen ist oder auf seine Witwe und Erbin übergeht. In einer Stellungnahme an das Gericht vertreten Kohl-Richters Anwälte unter anderem die Überzeugung, dass für den ehemaligen Bundeskanzler andere Maßstäbe gälten.

Maike Kohl-Richter im Oberlandesgericht in Köln.
Maike Kohl-Richter im Oberlandesgericht in Köln. © dpa | Oliver Berg

Er sei eine „absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung“, argumentieren sie. Auch im Interesse der Allgemeinheit müsse er deshalb vor „Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung“ bewahrt werden.

Die Witwe hat allerdings wohl nur geringe Chancen auf die Millionen-Entschädigung. Das Oberlandesgericht Köln hat die Frage zwar noch nicht endgültig entschieden. Man neige jedoch der Meinung zu, dass der Entschädigungsanspruch nicht vererbbar sei, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske am Donnerstag in der Verhandlung in Anwesenheit der Witwe Maike Kohl-Richter.(dpa)

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