Berlin. Wie geht es nach der Einigung auf einen Koalitionsvertrag weiter? Ein Überblick über die Etappen auf dem Weg zu einer neuen Regierung.

Zwar haben sich Union und SPD

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, doch dürften es noch einige Wochen dauern, bis eine Regierung steht. Der Fahrplan zu einer neuen Groko ist allerdings weitgehend absehbar. So sieht er aus:

17. Februar: Die SPD startet „regionale Dialogveranstaltungen“, bei denen die Parteiführung bei der Basis für den Koalitionsvertrag werben will. Bis 25. Februar sind bundesweit sieben Termine geplant. Parallel tourt Juso-Chef Kevin Kühnert

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20. Februar: Der

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– genau 463.723 Sozialdemokraten können sich beteiligen. Die Frage an die Parteimitglieder lautet im Detail: „Soll die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) den mit der Christlich-Demokratischen Union (CDU) und der Christlich-Sozialen Union (CSU) ausgehandelten Koalitionsvertrag vom Februar 2018 abschließen? – Ja oder Nein.“

SPD-Mitgliederentscheid: So funktioniert die GroKo-Abstimmung

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    26. Februar: Die CDU will bei einem Parteitag in Berlin über den Koalitionsvertrag abstimmen – zuletzt hatte das nur ein kleiner Parteitag erledigt. Die Vorsitzende Angela Merkel hatte der Jungen Union diesen Schritt auch nach den Einbußen bei der Bundestagswahl zugesagt. Zudem werden Rufe nach einer Verjüngung der CDU laut.

    2. März: Einsendeschluss für die Wahlbriefe beim

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    – unmittelbar anschließend beginnt die Auszählung. Die Auszählung findet in der SPD-Zentrale statt, dem Willy-Brandt-Haus in Berlin. Die 120 Freiwilligen müssen zuvor ihre Handys abgeben.

    4. März: Die SPD wird voraussichtlich das Ergebnis des Votums verkünden. Das Ergebnis für Annahme oder Ablehnung der Koalition ist bindend, wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder abstimmen. Der 45-köpfige Vorstand kann sich nicht über das Ergebnis hinwegsetzen. Am Abend kommt außerdem der CDU-Bundesvorstand zusammen, um das Ergebnis zu bewerten.

    6./7./8./9. März: Nicht ausgeschlossen ist, dass der Bundestag in der eigentlich sitzungsfreien Woche zu einer Sondersitzung zur Wahl der Kanzlerin zusammengerufen wird.

    Laut Grundgesetz schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Kandidatin oder einen Kandidaten zur Wahl vor. Benötigt wird die absolute Mehrheit der Stimmen des Parlaments. Dann wird die Kanzlerin oder der Kanzler vom Präsidenten ernannt und im Bundestag vereidigt.

    14. März: Wahrscheinlicher als eine Sondersitzung in der Woche zuvor ist, dass die Wahl der Kanzlerin in der regulären Sitzungswoche des Bundestags am Mittwoch stattfindet. Anschließend ernennt der Bundespräsident auf Vorschlag der Kanzlerin die Ministerriege. Damit hätte die längste Regierungssuche der Bundesrepublik ein Ende. (dpa/les)