Berlin. Im vergangenen Jahr wurden 1453 antisemitische Straftaten gezählt. Politiker gehen davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt.

Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland ist im vergangenen Jahr unverändert hoch geblieben. Durchschnittlich vier solcher Straftaten pro Tag habe die Polizei registriert, berichtete der „Tagesspiegel“ am Sonntag in seiner Onlineausgabe. Das sei ungefähr so viel wie 2016. In den meisten Fällen waren dem Blatt zufolge die Täter rechtsextrem oder zumindest rechts motiviert. Das Blatt beruft sich auf eine Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke).

Demnach stellte die Polizei 2017 insgesamt 1453 antisemitische Delikte fest, darunter 32 Gewalttaten sowie 160 Sachbeschädigungen und 898 Fälle von Volksverhetzung. Die Zahlen werden laut „Tagesspiegel“ vermutlich noch steigen, da nicht alle Angaben der Länder bereits endgültig sind und es Nachmeldungen geben dürfte.

Meisten Delikte rechts motiviert

Bei 1377 Delikten geht die Polizei von rechts motivierten Tätern aus. 33 Straftaten werden ausländischen Judenfeinden – ohne Islamisten – zugeschrieben, weitere 25 Delikte „religiös motivierten“ Antisemiten, also meist muslimischen Fanatikern ausländischer sowie deutscher Herkunft. Bei 17 Taten war es der Polizei trotz erkennbarem Judenhass nicht möglich, ein politisches Milieu zu ermitteln. Nur ein Delikt, eine Volksverhetzung, war nach Erkenntnissen der Polizei links motiviert.

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    Da viele Betroffene sich scheuten, judenfeindliche Straftaten anzuzeigen, „dürfte die Dunkelziffer beträchtlich höher sein“, sagte Pau. Ein umfassendes und langfristiges gesellschaftliches Vorgehen gegen jedweden Antisemitismus sei daher unerlässlich.

    CDU-Politiker fordert, Antisemitismus unter Zuwanderern im Blick zu behalten

    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, erklärte dazu: „Die Erfassung antisemitischer Straftaten durch unsere Sicherheitsbehörden muss verbessert werden. Der Bundestag hat deshalb im Januar 2018 verlangt, antisemitische Straftaten im Verfassungsschutzbericht gesondert auszuweisen.“

    Auch er geht davon aus, dass es „vermutlich eine hohe Dunkelziffer“ gebe. Wenngleich der Schwerpunkt antisemitischer Straftaten unverändert im rechtsradikalen Bereich liege, müsse auch der Antisemitismus unter Zuwanderern genau im Blick behalten werden, sagte Harbarth. „Wer in Deutschland Schutz vor Verfolgung sucht, darf dies nicht zur Verfolgung Andersgläubiger missbrauchen.“ (rtr)