Karlsruhe. Die SPD-Mitglieder sollen ab dem 20. Februar über die GroKo abstimmen. Das Verfassungsgericht hat indes keine rechtlichen Bedenken.

Der Entscheid der 463.723 SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag mit CDU und CSU soll vom 20. Februar bis zum 2. März stattfinden. Das beschloss der Parteivorstand der Sozialdemokraten, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwochabend in Berlin erfuhr. Am Wochenende danach wird ausgezählt, so dass bis zum 4. März mit einem Ergebnis gerechnet wird.

Die SPD muss dabei kein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts befürchten. Das oberste deutsche Gericht hat

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ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das bestätigte ein Sprecher am Mittwoch in Karlsruhe.

Hintergrund der Eilanträge waren Zweifel, ob sich das Mitgliedervotum mit dem Prinzip der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lasse. Vier der fünf Anträge gegen die Befragung der mehr als 460.000 Mitglieder enthielten auch eine Verfassungsbeschwerde.

Verfassungsbeschwerde nicht zulässig

Schon im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über eine große Koalition abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung. Eine Verfassungsbeschwerde sei gar nicht erst zulässig, weil es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt handele.

Das Votum der SPD-Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen. Gegner einer neuen großen Koalition in der SPD hatten unter dem Motto „Tritt ein, sag nein“ dazu aufgerufen, in die Partei einzutreten und dann gegen eine Neuauflage von Schwarz-Rot zu stimmen. Seit Jahresbeginn kamen daraufhin nach Angaben der Partei 24.339 Menschen neu zur SPD. (dpa)