Saarbrücken. Seit langem fordern Verbraucherschützer die Option einer Sammelklage. Nun setzen sich die Länder-Verbraucherschutzminister dafür ein.

Die Verbraucherschutzminister der Länder und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben sich kurz vor dem geplanten Ende der Koalitionsverhandlungen im Bund für die Einführung einer Sammelklage ausgesprochen.

Saar-Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD), der den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz inne hat, sowie der Vorstand des Bundesverbandes, Klaus Müller, wandten sich in einem gemeinsamen Brief an die Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Martin Schulz (SPD) und Horst Seehofer (CSU). Darin heißt es, es sei „dringend geboten“, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.

Verbraucherschützer kämpfen seit Jahren für

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in Fällen mit vielen betroffenen Verbrauchern, wie es beispielsweise der

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war. Die bisherige schwarz-rote Koalition im Bund hatte sich nicht mehr auf einen Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) für eine sogenannte Musterfeststellungsklage einigen können.

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    Handlungsbedarf im „kollektiven Rechtsschutz“ hoch

    Jost betonte, es gebe nun offenbar einen parteiübergreifenden Konsens bei dem Thema. Im Ergebnis der Sondierungen von CDU, CSU und SPD heißt es: Durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage werden wir die Rechtsdurchsetzung für den Verbraucher verbessern.

    Jost sagte, Ziel sei es, dass Verbraucher künftig ihre Schäden einfacher geltend machen können, wenn diese durch dasselbe rechtswidrige Verhalten eines Unternehmens entstanden sind. Auch losgelöst vom Diesel-Skandal sei der Handlungsbedarf im „kollektiven Rechtsschutz“ hoch. Einzelnen rechtswidrigen Handlungen von Unternehmen stehe häufig eine Vielzahl geschädigter Verbraucher gegenüber.

    „Der Rechtsstaat darf es sich nicht länger leisten, diese allein auf den individuellen Rechtsweg zu verweisen und Gerichte - wie im aktuellen Fall - mit mehreren tausend Einzelklagen zu belasten“, schrieben Jost und Müller in dem Brief. Der Saar-Minister will die Sammelklage auch beim Treffen der Verbraucherschutzminister im Juni im Saarland thematisieren.

    Kaum ein Verbraucher kann Risiken eines Prozesses allein tragen

    Immer wieder könne man beobachten, dass nur die wenigsten Verbraucher bereit und in der Lage seien, die Risiken eines Prozesses gegen einen Konzern einzugehen, weil sie vor Gericht auf sich allein gestellt seien, betonte Jost. „Das hat nicht nur Folgen für die Geschädigten, sondern betrifft uns alle. Wir dürfen nicht zulassen, dass rechtswidrige Geschäfte nicht sanktioniert werden, unfaires Verhalten letztlich noch belohnt wird.“ Die Verbraucher müssten in die Lage versetzt werden, Ansprüche gegenüber großen Konzernen durchzusetzen.

    Wünschenswert wäre es nach Ansicht von Jost, dass Verbraucherverbände künftig Musterklagen führen können, denen sich Betroffene auf unkomplizierte Weise anschließen können. Entscheidend sei, dass sie während der Musterklage effektiv vor der Verjährung ihrer Ansprüche geschützt würden und das Verfahren nicht durch Vorprüfungen verzögert werde.

    In dem Brief an die Parteivorsitzenden heißt es weiter: „Eine niedrige zweistellige Zahl von Einzelfällen sollte jedenfalls ausreichen, um eine Musterfeststellungsklage zu erheben.“ (dpa)