Berlin/Düsseldorf. Anis Amri sollte 2016 nach Tunesien abgeschoben werden. Das scheiterte laut Behörden anscheinend vor allem am Widerstand Tunesiens.

Die Abschiebung des späteren islamistischen Attentäters Anis Amri im Jahr 2016 ist nach Darstellung der Behörden in Nordrhein-Westfalen an den zahlreichen Vorschriften in Deutschland und dem Widerstand Tunesiens gescheitert.

Der damalige Leiter der Abteilung für Flüchtlinge im NRW-Innenministerium schilderte am Freitag im Berliner Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt die Hürden.

Tunesien verlangt Handflächenabdrücke

So seien die falschen Identitäten Amris allein nicht strafbar gewesen, sagte Burkhard Schnieder. Auch sonst habe man damals strafrechtlich wenig in der Hand gehabt, daher habe man Amri im Rahmen des Asylverfahrens abschieben wollen. Amris Heimatland Tunesien habe dann die bereits bekannte Weigerungs- und Verzögerungshaltung eingenommen und dessen Identität bestritten.

„Tunesien ist ein ganz schwieriges Land bei der Rücknahme von Gefährdern und Straftätern“, betonte Schnieder. Aus dem Land kämen ausgesprochen viele Islamisten und Terroristen und Tunesien setze alles daran, dass diese nicht wieder zurückkehren könnten.

Der Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses soll ebenso wie der in NRW aufklären, welche Pannen Polizei und Behörden beim Umgang mit Amri unterlaufen sind. Bei dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 starben zwölf Menschen, mehr als 70 wurden verletzt. (dpa)