Berlin. Es war richtig von Justizminister Maas, gegen Hasskommentare im Internet vorzugehen. Das Problem: Das NetzDG ist nicht die Lösung.

Es braucht nur wenige Klicks, dann ist man mitten im Sumpf: Wer auf Facebook und Twitter nach bestimmten Schlagworten sucht, vor allem zu den Themen Migration, Flucht und Islam, der findet schnell haarsträubende Diskussionen. Da jubeln Menschen über im Mittelmeer ertrunkene Flüchtlinge, andere wünschen ungeliebten Politikerinnen, sie mögen vergewaltigt werden.

In letzter Zeit kommen rassistische und fremdenfeindliche Beiträge auch von Bundestagsabgeordneten.

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, die muslimische Männer zu Silvester pauschal zu Sexualstraftätern erklärte.

Oder ihrem Fraktionskollegen Jens Maier,

. Tweets und Facebook-Posts wie diese vergiften den Diskurs, suggerieren eine Mehrheit für menschenverachtende Positionen, die es nicht gibt, und verschieben immer weiter die Grenze dessen, was sagbar ist.

Impuls von Heiko Maas war richtig

Beiträge wie diese sind abstoßend, einige sind zudem mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Und obwohl soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook in ihren eigenen Nutzungsregeln Hass und Hetze verbieten, waren sie sehr lange großzügig in der Auslegung dieser Regeln.

Der Impuls von Justizminister Heiko Maas, gegen Hass- und Hetzkommentare im Internet vorgehen zu wollen, war deshalb vollkommen richtig. Nur: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist nicht die Lösung.

„Klar rechtswidrige Inhalte“ sollen die Netzwerke innerhalb eines Tages sperren, heißt es im Gesetz. Aber wo ist definiert, was „klar rechtswidrig“ ist? Und wie unterscheiden sich diese Beiträge von denen, die nur „rechtswidrig“ sind und bei denen die Firmen deshalb sieben Tage Zeit haben sollen, sie zu entfernen? Wer entscheidet, was gelöscht wird – ein überarbeiteter Mitarbeiter eines Callcenters oder ein Algorithmus, der auf bestimmte Worte reagiert?

Gesetz schränkt die Meinungsfreiheit ein

All das hat der Gesetzgeber offengelassen und damit die Auslegung des Rechts an Facebook, Twitter und Co. abgegeben. Aber deren primäres Interesse ist nicht Rechtsstaatlichkeit und auch nicht konstruktive politische Auseinandersetzung, sondern Profit. Und da ein Verstoß gegen das NetzDG den merklich schmälern würde – bis zu fünf Millionen Euro Bußgeld sind bei systematischem Fehlverhalten im Gesetz vorgesehen –, gehen die Unternehmen lieber sicher, dass ihnen das niemand vorwerfen kann.

Deshalb löschen sie einfach alles, was möglicherweise rechtswidrig sein könnte. Das traf in dieser Woche nicht nur AfD-Politiker, sondern auch Leute, die das Vokabular der neuen Rechten nutzten, um sich über deren Protagonisten lustig zu machen, wie die Satiriker vom „Titanic“-Magazin.

Ein Gesetz, das die Entscheidung darüber, was gesagt werden kann und was nicht, an Unternehmen auslagert, schränkt die Meinungsfreiheit ein – auf eine Art, die nicht zulässig ist. Maas wollte die Regeln des Rechtsstaats durchsetzen und hat sie dabei selbst gebrochen. Was gegen geltendes Recht verstößt, wird von Richtern entschieden. Das ist gut so. Aber ohnehin überlastete Gerichte können sich nicht mit jedem Kommentar aus dem Internet auseinandersetzen. Die Politik muss einen Weg finden, die zum schweigen zu bringen, die nur Hass schüren, ohne dabei alle anderen mundtot zu machen. Also bitte: Weg mit diesem Gesetz und noch einmal von vorn anfangen.

Bis es so weit ist, können Nutzer selbst aktiv werden: Das nächste Mal, wenn der Facebook-Freund nach rechts abdriftet, dagegenhalten statt mit den Augen zu rollen und stumm zu bleiben.