Berlin. Fahnder aus NRW baten das Berliner LKA um Informationen zu Anis Amri. Doch die Behörde versäumte es, den Aufenthaltsort zu ermitteln.

Im Fall des Attentäters von Berlin, Anis Amri, muss sich die Berliner Polizei ein weiteres Versäumnis vorwerfen lassen. Nach Informationen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) und der Berliner Morgenpost forderte das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen die Hauptstadtfahnder wenige Wochen vor dem Anschlag auf, Informationen zu Amris Aufenthaltsort zu übermitteln. Die Berliner unternahmen jedoch offenbar keinen Versuch, den Verbleib des Gefährders aufzuklären – und antworteten nicht.

Die formale Zuständigkeit für Amri als Gefährder lag damals in Nordrhein-Westfalen, weil er offiziell dort gemeldet war. Tatsächlich hielt er sich aber in Berlin auf. In einer E-Mail vom 26. Oktober 2016 fragte der LKA-Beamte die Berliner daher: „Habt Ihr Erkenntnisse über seinen Aufenthaltsort?“ Die Bitte um „zeitnahe Rückmeldung“ verhallte jedoch ungehört. Unter der E-Mail heißt es handschriftlich: „Rückmeldung nicht erfolgt!“

Warnung vom marokkanischen Geheimdienst

Die fehlende Aktivität ist bemerkenswert, weil der marokkanische Geheimdienst unmittelbar vor der Anfrage aus NRW gewarnt hatte, Amri plane „ein Projekt“. Die Untätigkeit des Berliner LKA dürfte auch Thema in der Sitzung des Berliner Untersuchungsausschusses am Freitag werden. Ein als Zeuge geladener Beamter des NRW-LKA könnte zu dem Mailverkehr mit den Berliner Kollegen Auskunft geben. (kr)

Dieser Text ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.

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