Berlin. Für Pommes Frites, Chips, Kekse und ähnliche Produkte gelten demnächst neue Vorgaben. Die EU-Verordnung soll im April in Kraft treten.

Die EU macht Ernst mit neuen Vorgaben für die Herstellung von Pommes Frites, Chips, Keksen und ähnlichen Nahrungsmitteln. Von April 2018 an gelten nach Informationen unserer Redaktion vor allem für Lebensmittelhersteller Auflagen, die den Gehalt an dem umstrittenen Arcylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren sollen.

Aber auch für Backstuben oder Imbissbuden sind neue Vorgaben vorgesehen. Die entsprechende, europaweit geltende Verordnung hat die EU-Kommission am Montag endgültig angenommen, nachdem eine Einspruchsfrist abgelaufen war, bestätigte eine Kommissionssprecherin unserer Redaktion. Die Verordnung wird nach Kommissionsangaben im April 2018 in Kraft treten.

Gesundheitsgefahr Acrylamid

Der EU-Abgeordnete Peter Liese (CDU) begrüßte die Entscheidung: „Wir haben bei Acrylamid ein echtes Gesundheitsproblem. Die Mengen, die insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene zu sich nehmen, sind erheblich“, sagte das Mitglied des EU-Parlaments unserer Redaktion. Die Gesundheitsgefahr durch Acrylamid sei höher als die Gefahr durch Glyphosat oder dem zuletzt durch belastete Eier in den Blick genommenen Fipronil. Liese nannte die neuen Regeln eine „pragmatische und zielführende Lösung“.

Das sind die umstrittensten EU-Regeln

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    Kern der Vorgaben, die etwa Pommes Frites, Chips, Brot, Müsli, Kekse, Lebkuchen, Kaffee oder Baby-Getreidekost betreffen: Lebensmittelhersteller müssen je nach Betriebsgröße neue Verfahrensregeln anwenden, um das als krebserregend geltende Acrylamid zu reduzieren. Dazu gehört etwa, Lebensmittel nicht verbrennen zu lassen, oder Kartoffelsorten mit wenig Stärke zu verarbeiten.

    Garen mit möglichst niedrigen Temperaturen

    Auch sollen die Hersteller Stäbchen oder Chips einweichen oder blanchieren, um die Stärke vor dem Frittieren auszuwaschen. Für neue Frühstücks-Cerealien-Mischungen sollen bevorzugt Mais und Reis verwendet werden. Rechtlich verbindliche Obergrenzen sind nicht vorgesehen. Für Imbissbuden, Bäcker oder Restaurants entfallen zwar aufwendige Analyse- und Dokumentationsvorschriften. Aber auch für sie gilt: Gegart werden soll mit möglichst niedrigen Temperaturen.

    Für die Zubereitung von Pommes Frites sollen entsprechend geeignete Öle und Fette und Kartoffeln mit niedrigerem Zuckergehalt verwendet werden. Greifen Gastronomen nicht zu vorbehandelten Pommes, sollen auch sie die Kartoffelstreifen vorzugsweise in Wasser einweichen oder blanchieren. Fritten sollen genauso wie Brot künftig nicht stärker als notwendig gebräunt werden. Und Bäcker sollen das gezielte Dunkelrösten von Brot vermeiden.

    Freiwilligkeit wohl nicht zielführend

    Die Pläne hatten schon für Aufregung gesorgt, als Entwürfe bekannt wurden: Spekuliert wurde, die EU wolle Pommes, gerösteten Kaffee oder dunkles Brot verbieten. Mit der jetzt angenommen Verordnung sind solche Befürchtungen endgültig vom Tisch. Die Kommission beruft sich bei den Vorgaben unter anderem auf die europäische Lebensmittelaufsicht EFSA, die erklärt hat, Acrylamid im Essen erhöhe das Krebsrisiko.

    Freiwillige Minderungsmaßnahmen der Hersteller hätten nicht zum Ziel geführt. In der Kommission wird auf zwei Jahre dauernde Beratungen mit den EU-Mitgliedstaaten verwiesen. Bereits im Sommer hatten schließlich 22 Mitgliedstaaten den neuen Regeln zugestimmt, Deutschland und fünf weitere EU-Staaten enthielten sich. (fmg)