Berlin. Der Bundeswahlleiter hat 42 Strafanzeigen gestellt, weil Wähler ihre Stimmzettel im Netz teilten. Das verstößt gegen das Wahlgeheimnis.

Der Bundeswahlleiter hat mehrere Dutzend Strafanzeigen wegen der Verletzung des Wahlgeheimnisses bei der Bundestagswahl gestellt. Insgesamt 42 Anzeigen wurden laut der „Welt“ bei der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingereicht. Personen hatten Bilder von ihren ausgefüllten Wahlzetteln im Netz veröffentlicht.

Die geheime Wahl regelt in Deutschland der Paragraf 107c des Strafgesetzbuches. „Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es darin.

Nacktmodel Micaela Schäfer mit Instagram-Post

Laut „Spiegel Online“ haben die Behörden nicht gezielt nach Beiträgen bei Twitter, Facebook und Instagram gesucht, in denen gegen das Recht verstoßen worden sei. „Der Bundeswahlleiter wurde auf Twitter und durch direkte Zuschriften auf die Verstöße hingewiesen“, so die Sprecherin gegenüber dem Portal.

Noch vor der Wahl veröffentlichte das Nacktmodel Micaela Schäfer ein Foto bei Facebook, das sie dabei zeigt, wie sie mit String-Tanga bekleidet die Kreuze zur Briefwahl macht. „Natürlich gehe auch ich wählen. Ich habe per Briefwahl meine Stimme abgegeben – ich wähle die @cdu und damit unsere @bundeskanzlerin“, schrieb sie freizügig. (les)