Berlin. Wer aus Afghanistan flüchtet, hat in manchen Bundesländern bessere Aussichten als in anderen. Nur für Syrer sieht es überall gut aus.

Die persönliche Fluchtgeschichte, gesicherte Dokumente aus der Heimat, die Situation im Herkunftsland: Die Entscheidung, ob ein Asylbewerber in Deutschland Schutz erhält, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Bewertet werden diese überall in Deutschland nach denselben Maßstäben, sagt das zuständige

Auch interessant

Doch Zahlen aus allen Bundesländern, die dieser Redaktion vorliegen, werfen Fragen auf: Kann es sein, dass nicht nur das Herkunftsland die Entscheidung beeinflusst, sondern auch der Ort der Entscheidung in Deutschland?

Wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linke-Abgeordneten Ulla Jelpke zeigt, unterscheiden sich die Chancen von Flüchtlingen, Asyl oder eine andere Form der Aufenthaltsberechtigung zu erhalten, von Bundesland zu Bundesland.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

So wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres in Berlin 42,3 Prozent der Asylanträge von Afghanen abgelehnt. In Brandenburg waren es im selben Zeitraum 64,2 Prozent, in Bremen dagegen nur 34,1. Noch deutlicher ist der Unterschied bei den Anträgen von Irakern: Während in Berlin in der ersten Hälfte von 2017 42,4 Prozent negativ beschieden wurden, waren es in Bremen drei Prozent.

Nach Syrien sind Afghanistan und Irak die beiden Herkunftsländer, aus denen die meisten Antragsteller kommen. Doch anders als Syrer, die in allen Bundesländern fast sicher sein können, irgendeine Form von Schutz zu erhalten, müssen Afghanen und Iraker je nach Bundesland bangen.

Bleibe-Chancen liegen weit auseinander

Rechnet man aus der Gesamtzahl der bearbeiteten Anträge jene Verfahren heraus, die aus formellen Gründen beendet werden, weil beispielsweise der Antrag zurückgezogen wurde oder ein anderer EU-Staat zuständig ist, bleibt eine „bereinigte Schutzquote“. Für Iraker zum Beispiel liegt diese bei bundesweit 63,9 Prozent. Die Zahl umfasst alle Antragsteller, die irgendeine Form von Schutz erhalten – sei es Asyl, einen anerkannten Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz oder schlicht die Versicherung, nicht abgeschoben zu werden, weil die Lage im Heimatland zu gefährlich ist.

Flüchtlinge: Darum ist der "atmende Deckel" die neue Obergrenze

weitere Videos

    Doch hinter dem Bundesdurchschnitt verbergen sich große Unterschiede: Während in Berlin in der ersten Hälfte des Jahres 50,3 Prozent der Iraker bleiben dürfen, sind es in Rheinland-Pfalz 75,7 Prozent und in Bremen sogar 96,4 Prozent. Auch bei Antragstellern aus anderen Herkunftsländern wie Iran oder Nigeria liegen die Anteile derer, die bleiben dürfen, zwischen den Ländern weit auseinander.

    Bremen bietet überdurchschnittlich vielen Menschen Schutz

    Dabei sind es immer wieder dieselben Länder, die durch besonders hohe oder besonders niedrige Quoten auffallen. So bietet Bremen überdurchschnittlich vielen Menschen Schutz, während Brandenburg und Bayern häufig das untere Ende der Skala bilden.

    Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liefert mehrere Erklärungen für diese Diskrepanzen: Zum einen bearbeiteten nicht alle Außenstellen des Amtes gleichermaßen alle Herkunftsländer, zum anderen verberge sich hinter jedem Antrag ein individuelles Schicksal, über das es zu entscheiden gelte. Zudem wird in der Statistik zwar die Nationalität der Antragsteller erfasst, nicht aber Merkmale wie Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe. Diese könnten aber, so die Behörde, durchaus entscheidend sein für den Ausgang eines Verfahrens.

    -----------

    Mehr zum Thema:

    Auch interessant

    Auch interessant

    Auch interessant

    -----------

    Auch Kenner des BAMF heben hervor, dass jede Entscheidung über Asyl ein Einzelfall sei. Jedes Schicksal werde individuell angehört, manchmal würden die Asylinterviews mit den Entscheidern des BAMF sehr unterschiedlich verlaufen, die Geschichten der Flüchtlinge seien zudem ganz verschieden. Es könne daher auch keine einheitlichen Anerkennungsquoten quer durch die Republik geben.

    „Controlling“ des BAMF überprüft die Entscheidungen

    Und doch sagen Insider auch: Wie hoch die Anerkennung oder die Ablehnung von Anträgen sei, hänge auch von den Referatsleitern der einzelnen BAMF-Außenstelle ab. Und davon, welche „Asylpolitik“ diese an ihre Mitarbeiter weitergeben würden. Gibt ein Referatsleiter etwa positive Entscheidungen über Asylanträge häufig an Mitarbeiter zur erneuten Prüfung zurück, wirke sich dies langfristig auch auf die Härte der Asylentscheidungen in einer Außenstelle aus, heißt es. Nach Informationen dieser Redaktion prüft das „Controlling“ des BAMF zudem regelmäßig die „Performance“ einer Außenstelle und deren Asylentscheidungen und schaut sich die Statistiken zu den Verfahren im Wochentakt an.

    Zeigen sich auffällige Anerkennungsquoten in einer Außenstelle, gebe es Gespräche zwischen den jeweiligen Referatsleitern und den BAMF-Verantwortlichen in der Nürnberger Zentrale, heißt es. Ob dies zu Vorgaben und Verschärfungen der Asylentscheidungen in einer Außenstelle führt, ist unklar.

    Unterschiede von einem Bearbeiter zum nächsten

    „Die Praxis zeigt, dass die Entscheidungen von Außenstelle zu Außenstelle und sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sehr unterschiedlich sein können“, sagt Heiko Habbe, Jurist bei der kirchlichen Beratungsstelle „fluchtpunkt“ in Hamburg. Zwar gebe es Leitlinien für jedes Herkunftsland, nach denen bundesweit entschieden werden soll. Doch nicht immer könnten sich Antragsteller darauf verlassen, dass nach diesen entschieden werde. „Die bekannten Probleme des BAMF – Entscheider, die sich mit der Situation in den Herkunftsländern nicht auskennen, Anhörungen, bei denen Wichtiges unter den Tisch fällt, und mangelnde Qualität der Übersetzung – sind in den letzten zwei Jahren leider nicht besser geworden“, sagt Habbe, „sondern haben sich noch verschärft.“

    Auch Jelpke sieht die Unterschiede in den Schutzquoten mit Besorgnis. „Beim BAMF handelt es sich um eine Bundesbehörde, die Chancen für eine Anerkennung sollten deshalb bundeseinheitlich gleich sein“, so Jelpke. Stattdessen zeige sich, dass einige Bundesländer immer wieder negativ vom Bundesschnitt abwichen. „Es darf aber nicht sein“, sagte Jelpke, „dass afghanische Flüchtlinge beispielsweise in Brandenburg oder Bayern nur etwa halb so große Chancen auf einen Schutzstatus haben wie Bremen.“