Berlin. Deutsche Behörden versäumten es, Tunesien Handflächenabdrücke des späteren Attentäters Amri vorzulegen. Dabei hätte es sie gegeben.

Der Weihnachtsmarkt-Attentäter

hätte womöglich bereits etliche Monate vor dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember vergangenen Jahres abgeschoben werden können. Das belegen behördeninterne Dokumente, die dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und der „Berliner Morgenpost“ vorliegen.

Demnach verzögerte sich die Rückführung in Amris Heimatland Tunesien immer wieder, weil die dortigen Behörden für das Ausstellen von Ersatzausweispapieren nicht nur Fotos und Fingerabdrücke, sondern Abdrücke der gesamten Handflächen verlangten. Solche Abdrücke lagen dem Bundeskriminalamt (BKA) zwar bereits seit Juli 2015 vor. Die Behörde versäumte es aber, sie den tunesischen Behörden vorzulegen.

Beamte sicherten schon im Juli 2015 Handflächenabdrücke

Ein Eintrag in der Datenbank des BKA und der Polizeibehörden der Bundesländer (INPOL) belegt, dass der spätere Attentäter Amri bereits kurz nach seiner Einreise aus Italien am 6. Juli 2015 in Freiburg von der dortigen Polizei erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Beamten sicherten dabei auch Abdrücke seiner Handflächen und pflegten diese in die INPOL-Datenbank ein. Bei einer Kontrolle im Februar 2016 sicherten auch Beamte der Berliner Polizei Amris Handflächenabdrücke und speicherten diese ebenfalls in INPOL. Die Einträge aus der Datenbank liegen dem rbb und der „Berliner Morgenpost“ vor.

Als Beamte des BKA im Februar und im April 2016 in Tunis Möglichkeiten für eine Abschiebung sondierten, legten sie den dortigen Beamten lediglich Fingerabdrücke und Lichtbilder vor – nicht aber die von Tunesien geforderten Handflächenabdrücke. Das bestätigte das BKA dem RBB. Das Verfahren für Amris Abschiebung konnte deswegen nicht weiter vorangetrieben werden. Der bereits damals als Gefährder eingestufte Islamist konnte somit auch nach der rechtskräftigen Ablehnung seines Asylantrag im Juni 2016 weiterhin in Deutschland bleiben.

Nicht bestätigte Identität führt zu Haftentlassung

Am 30. Juli wurde er beim Versuch, in die Schweiz auszureisen, zwar in Friedrichshafen von der Bundespolizei festgenommen. Aus der Abschiebehaft musste er aber nach nur 48 Stunden wieder entlassen werden, weil der Richter wegen der von Tunesien bis dahin nicht bestätigten Identität Amris keine Chance für einen kurzfristigen Vollzug der Abschiebung sah.

Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, André Hahn (Linke), spricht angesichts der offenbar in Vergessenheit geratenen Handflächenabdrücke von Behördenchaos. „Das ist auf der einen Seite Schlamperei, auf der anderen Seite offenkundig aber auch ein strukturelles Versagen, wenn die eine Hand nicht weiß, was die andere macht, wenn man nicht in eigene Computer hineinsieht und entsprechende Daten dort vorfindet, die man eigentlich seit langem sucht“, sagte Hahn dem rbb.

Ausländerbehörde fragte offenbar nicht nach Abdrücken

Eine Sprecherin des BKA sagte auf Anfrage, das BKA sei nicht für die Abschiebung Amris zuständig gewesen. Daher habe man die im BKA-Computer vorhandenen Handflächenabdrücke auch nicht an die zuständigen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Die Ausländerbehörden hätten beim BKA auch nie nach den gewünschten Handflächenabdrücken gefragt.

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.