Berlin. Bisher gibt es keine Hinweise auf Terroranschläge oder Hackerangriffe bei der Wahl. Experten sehen aber keinen Anlass zur Entwarnung.

Es gibt keine Hinweise auf Angriffe auf

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, keine Warnsignale. Die Gefährdungsbewertung des Bundeskriminalamts (BKA) fällt für diese Woche unauffällig aus. In Sicherheitskreisen heißt es, die Zahl der Attacken im Netz etwa sei zuletzt sogar leicht zurückgegangen. Trotzdem sehen Sicherheitsexperten wie der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer „noch keinen Anlass zur Entwarnung“. Für Mayers Vorsicht gibt es Gründe.

In Frankreich wurden bei den Präsidentschaftswahlen noch am Wahlwochenende das Hauptquartier des Präsidentschaftskandidaten Emmanuel Macron und dessen Partei „En Marche“ gehackt und Informationen über Internetseiten öffentlich gemacht: Zehntausende interne Dokumente, E-Mails, Bilder und Dateianhänge. Meist allerdings wenig brisant, in Teilen auch gefälscht. Doch die Veröffentlichung sorgte für Unruhe. Experten vermuteten extrem Rechte aus dem Ausland hinter der Aktion. Ziel war es, die rechte Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen in eine bessere Position gegen Macron zu bringen. Genützt hat es nichts. Sie verlor die Wahl.

Merkel: Wahl ist noch nicht entschieden

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    Keine Hinweise auf Terroranschläge bei der Wahl

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    nun der Tag in Deutschland, an dem sie maximale Verwirrung stiften könnten, beispielsweise mit Falschnachrichten über die Öffnungszeiten der Wahllokale, im schlimmsten Fall mit Anschlägen. Sicherheit ist Ländersache und wird damit überall anders gehandhabt, aber im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa wird am Sonntag entlang der Wahllokale vermehrt Streife gefahren. Und bei der Bereitschaftspolizei stehen Reservekräfte „stand-by“.

    Hinweise auf Gewalttaten etwa durch Extremisten gibt es nach Informationen dieser Redaktion derzeit jedoch weder bei der Polizei noch beim Verfassungsschutz. Nur Szenarien sind vorstellbar: etwa dass rechtsextreme Randalierer Wahllokale stürmen, weil sie die Bundesrepublik ablehnen.

    Linksautonome könnten Wahlpartys der AfD stören

    Bisher ist das allerdings nicht vorgekommen. Eher möglich – und in der Vergangenheit mehrfach passiert: Linksautonome könnten die Wahlpartys der rechten Alternative für Deutschland (AfD) stören oder Gewaltaktionen starten, etwa Sachbeschädigung durch Farbbeutelwürfe oder eingeschmissene Fensterscheiben.

    In Hamburg etwa sucht die AfD noch immer nach einem Ort für ihre Feier. Mehrere Gastronomiebetreiber hatten abgelehnt – teilweise weil sie die AfD für eine radikale Partei halten, teilweise weil sie einen massiven Polizeieinsatz fürchten. In Berlin, wo der Bundesverband der AfD ihre Wahlparty veranstaltet, wird die Polizei nach Informationen dieser Redaktion mit Einsatzkräften vor Ort sein. Hinweise auf Aktionen von Gegendemonstranten gebe es bisher nicht.

    Ein Angriff auf eine demokratische Wahl hätte Symbolkraft

    Gleiches gilt für Angriffe durch Terroristen. Dennoch wissen Kriminalbeamte und Verfassungsschützer, dass eine Wahl ein Ziel für Terrorgruppen sein kann. Denn: Wer Demokratie ablehnt, für den ist eine demokratische Wahl ein potenzielles Anschlagsziel – ein Angriff hätte Symbolcharakter. Andererseits gibt es Tausende Wahllokale und Tausende Kandidierende für den Bundestag, dazu etliche Wahlpartys. Es fehlt also das eine, besondere Symbol, das im Fokus der Terroristen steht. Zudem griffen etwa Islamisten zuletzt vor allem sogenannte „weiche Ziele“ an, also Konzerte wie in diesem Sommer in England oder einen Weihnachtsmarkt wie in Berlin. Die Opfer sind nicht Staatschefs oder andere berühmte Persönlichkeiten – sondern etwa Konzertbesucher.

    Und so kommt die größte Gefahr für die Sicherheit bei der Wahl am Sonntag aus dem Internet: Der Bundestag ist schon 2015 und 2016 Opfer von Cyber-Attacken geworden. Fakt ist, dass damals Informationen abgeflossen sind, etliche Gigabyte, die bisher nicht veröffentlicht wurden. Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz weiß, dass eine Reihe von Internet-Seiten unter der Adresse „BT-Leaks“ bereits reserviert worden sind. Irgendjemand könnte sich also bereits mögliche Kanäle gesichert haben, um im Vorfeld der Wahl oder am Wahlabend interne Dokumente von Bundestagsabgeordneten zu veröffentlichen.

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      Die Wahlsoftware gilt als angreifbar

      Der politisch größte anzunehmende Unfall wäre eine Manipulation des Wahlergebnisses. Die Wahlsoftware gilt als angreifbar. Die Wähler kreuzen mit dem Kugelschreiber ihre Partei oder Kandidaten an, und in den etwa 70.000 Wahllokalen werden die Stimmen anschließend von Hand ausgezählt und die Ergebnisse auf Papier notiert. Aber: Die Daten werden anschließend elektronisch weitergeleitet. Dabei nutzen die Kommunen unterschiedliche Software. Lizenzen für diese Programme sind stark limitiert, um zu verhindern, dass Hacker etwa an den Quellcode der Software kommen und mögliche Sicherheitslücken ausfindig machen. Und doch sind Teile einer weit verbreiteten Wahlsoftware etwa nach Berichten der „Zeit“ online zu finden.

      Zum Schutz vor Cyber-Attacken haben sich die Wahlleiter alternativ auf „Meldeketten“ verständigt, um die Ergebnisse persönlich – per Telefon – zu übermitteln. Fazit: Hacker könnten zwar Verwirrung stiften, nicht jedoch das amtliche Endergebnis verfälschen.

      Bundesbehörden simulieren Hackerangriffe auf Parteien

      Bisher ist die Lage ruhig. Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind auf Nachfrage innerhalb der vergangenen drei Monate keine Cyber-Angriffe auf deutsche Parteien oder Politiker bekannt. Mit einer Ausnahme: eine Hacker-Attacke auf die Homepage der Mainzer CDU-Oppositionschefin Julia Klöckner. Auch dieser Angriff blieb folgenlos.

      Als gefährlich gelten vor allem Angriffe, die mutmaßlich aus Russland oder der Türkei gesteuert sind. In vielen Fällen können die Sicherheitsbehörden den genauen Ursprung der Angriffe nicht rekonstruieren, Ermittlungen sind zäh und oft erfolglos. Sowohl BSI als auch der für Spionageabwehr zuständige Verfassungsschutz senden seit Monaten eine Botschaft an Politiker und Parteien aus: Schützt euch! In neun Fällen hat das BSI in Zusammenarbeit mit verschiedenen Parteien Hackerangriffe simuliert, um IT-Technik besser sichern zu können.

      Den Bundestagskandidierenden habe das Bundesamt zudem einen „digitalen Persönlichkeitsschutz“ angeboten. Das Amt hilft etwa bei einer Prüfung von Profilen bei Facebook und Twitter. Wer durch die Unternehmen als „verifizierter“ Nutzer gemeldet ist, dessen Profil ist besser gegen Angriffe geschützt. Bislang wurden 750 Anträge durch Politiker bearbeitet. Insgesamt treten fast 5000 an.