Berlin. Juristischer Sieg für „Die Partei“: Die Rückzahlung von mehreren zehntausend Euro an den Bundestag bleibt ihr erspart, so ein Gericht.

Die Spaßpartei „Die Partei“ muss keine staatlichen Zuschüsse an die Bundestagsverwaltung zahlen. Dies entschied am Freitag das Berliner Verwaltungsgericht.

In dem Gerichtsstreit ging es um eine satirische Aktion mit dem Titel „Geld kaufen“ und staatliche Zuschüsse an „Die Partei“. Der Bundestag verlangte rund 72.000 Euro Zuschüsse zurück und erließ zudem eine Strafzahlung von rund 384.000 Euro. Dagegen hatte „Die Partei“ geklagt. Und bekam nun Recht.

Mit „Geld kaufen“ die Kasse gefüllt

„Die Partei“ habe „entgegen der Annahme der Bundestagsverwaltung keine unrichtigen Angaben im Rechenschaftsbericht gemacht“, so die Richter. „Sie muss daher weder Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen noch eine Strafzahlung leisten.“

Die Spaßpartei, die 2004 von Redakteuren des Magazins „Titanic“ gegründet worden war, hatte für 2014 rund 183.000 Euro an staatlicher Parteienförderung erhalten. Die Summe war auch deswegen so hoch, weil „Die Partei“ zuvor mit der Satireaktion „Geld kaufen“ ihre Einnahmen hochgetrieben hatten. „Die Partei“ hatte interessierten Personen 2014 angeboten, gegen Überweisung von 25, 55 Euro oder 105 Euro einen 20-, 50- oder 100-Eurogeldschein sowie zwei Postkarten mit Motiven der Partei zu erhalten.

Gericht: Es handelt sich um Einnahmen

Von den Jahreseinnahmen einer Partei ist zum Teil die Höhe der Zuschüsse abhängig. Die Bundestagsverwaltung hielt diese Einnahmen für nicht real und stufte den Rechenschaftsbericht der Partei als falsch ein – was zu den Rückforderungen führte.

Die 2. Kammer des Gerichts erklärte nun, auf Grundlage der 2014 geltenden Vorschriften des Parteiengesetzes handele es sich bei den der Klägerin aus dem Geldgeschäft zugeflossenen Beträgen um Einnahmen. Darunter sei „jede von der Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung“ zu verstehen.

Sonneborn: „Machtübernahme geht weiter“

Die Berliner Richter erklärten, „wegen grundsätzlicher Bedeutung“ habe man die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

„Die Partei“ reagierte in gewohnter Manier. „Prozess gewonnen“, schrieb Parteichef Martin Sonneborn bei Facebook. „Die Machtübernahme geht weiter... Smiley!“ (W.B.)