Berlin. Der Bundesrat befasst sich an diesem Freitag mit Rettungsgassen-Blockierern. Die Bußgelder sollen steigen, es droht sogar Fahrverbot.

Wer auf der Autobahn eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge von Notarzt, Feuerwehr oder Polizei blockiert, muss künftig womöglich mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro rechnen. Zusätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot. Über eine entsprechende Vorlage berät an diesem Freitag der Bundestag. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie so beschlossen wird.

Bisher droht den Rettungsgassen-Blockierern lediglich ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Dies sei „völlig unverhältnismäßig“, findet nicht nur der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD).

„Ich hätte mir noch höhere Strafen gewünscht“

Nach der neuen Vorlage müssen Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Kommt es darüber hinaus „zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung“, können weitere 120 Euro fällig werden. Außerdem droht der Entzug des Führerscheins für die Dauer eines Monats.

„Ich hätte mir für eine stärker abschreckende Wirkung sogar noch höhere Bußgelder bis zu 500 Euro gewünscht“, sagte Pistorius der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

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    Härtere Strafen bei illegalen Autorennen

    Neben härteren Strafen für die Blockade von Rettungsfahrzeugen gilt es als wahrscheinlich, dass die Länderkammer am Freitag auch drastisch höhere Strafen für Raser bei illegalen Autorennen beschließt. Illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen sollen künftig mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

    Bislang konnte die Beteiligung an illegalen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden, so lange dabei niemand ernsthaft zu Schaden kam. Bei schweren Personenschäden sind künftig dagegen bis zu zehn Jahre Haft möglich.

    Strafbar werde zudem auch schon der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen. Damit sei sichergestellt, „dass Organisatoren auch dann nicht mehr straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es vereitelt“.