Berlin. Der Bundesrat stimmt über härtere Strafen für das Blockieren von Rettungsgassen ab. Die Länderkammer geht weiter als die Regierung.

  • Der Bundesrat stimmt am Freitag über höhere Bußen beim Blockieren der Rettungsgasse ab
  • Zwischen 200 und 320 Euro Strafe soll künftig mindestens zahlen, wer eine Rettungsgasse blockiert
  • Auch Fahrverbote sind bei Verstößen im Gespräch

Das Behindern von Rettungskräften und Polizisten könnte bei Autofahrern bald umfassender geahndet werden als bisher. Der Bundesrat stimmt am Freitag in der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl darüber ab, auch generell drastisch höhere Bußen zu verhängen. Bisher ist dies nur für das Blockieren von Rettungsgassen bei stockendem Verkehr geplant – etwa auf Autobahnen.

Der Verkehrsausschuss der Länderkammer empfiehlt nun, einer Verordnung der Bundesregierung mit Ergänzungen zuzustimmen. Demnach sollen 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen. Im schlimmsten Fall mit Sachbeschädigung sollen es 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot sein.

Einsatzkräfte sollen Unfallorte schneller erreichen

Bereits vorgesehen ist, die Behinderung einer Rettungsgasse mit mindestens 200 Euro zu ahnden – bis maximal 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot. Der Bundesrats-Verkehrsausschuss argumentiert, beide Vorschriften sollten ermöglichen, dass Einsatzkräfte die Einsatzorte schnell erreichen. Daher sollten auch Verstöße gleich schwer wiegen, die bisher in beiden Fällen mit 20 Euro Bußgeld geahndet wurden. (dpa)

Hier blockiert ein Lkw eine Rettungsgasse

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