Berlin. Mehr als eine halbe Million Wahlhelfer sind bei der Bundestagswahl am 24. September im Dienst. Alles Wissenswerte rund um das Ehrenamt.

Ohne Wahlhelfer funktioniert am 24. September nichts. Wenn der 19. Deutsche Bundestag gewählt wird, ist ihr Einsatz unerlässlich. Etwa 500.000 bis 600.000 Wahlhelfer sind nötig, um die Bundestagswahl ordnungsgemäß durchzuführen. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.

Doch wie wird man Wahlhelfer? Was muss ein Wahlhelfer am Wahltag leisten? Gibt es eine Vergütung? Und darf man die Aufforderung, bei der Wahl zu helfen, auch ablehnen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

• Wer darf Wahlhelfer werden?

Wahlhelfer dürfen alle Wahlberechtigten werden. Das heißt für die Bundestagswahl: Der Wahlhelfer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und deutscher Staatsangehöriger sein. Weitere besondere Voraussetzungen oder spezielle Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Ausgeschlossen sind allerdings die Wahlbewerber selbst, also Personen, die selbst zur Wahl stehen. Auch deren Vertrauenspersonen dürfen nicht als Wahlhelfer tätig sein. Eine Parteimitgliedschaft ist hingegen kein Ausschlusskriterium.

• Wie kann man Wahlhelfer werden?

Es gibt zwei Wege, Wahlhelfer zu werden. Viele Wahlhelfer melden sich freiwillig für den Einsatz. Dies ist bei den kommunalen Behörden möglich. Fehlt es jedoch an Freiwilligen, können die Behörden auch Wahlhelfer berufen. Zur Übernahme eines solchen Ehrenamts ist laut Paragraf 11 des Bundeswahlgesetztes (BWahlG) jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Eine Ablehnung erkennen die Behörden nur aus wenigen wichtigen Gründen an.

Auch wenn theoretisch jeder Wahlberechtigte als Wahlhelfer verpflichtet werden kann, greift die öffentliche Verwaltung meist auf die eigenen Beamten und Angestellten zurück, denen als Ausgleich ein Tag Dienstbefreiung winkt, wie die Bundeszentrale für politische Bildung in einer Reportage zur Europawahl beschreibt. Dies gilt auch für die Bundestagswahl.

• Welche Ablehnungs-Gründe werden anerkannt?

Die Bundeswahlordnung (BWO) regelt in Paragraf 9, wer das Wahlhelferamt ablehnen darf. Das sind zum einen Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung, des Europäischen Parlamentes, des Bundestages und eines Landtages, zum anderen Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben.

So läuft der Wahltag für Wahlhelfer ab

weitere Videos

    Zudem dürfen Personen ablehnen, deren „Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert“ oder die aus dringenden beruflichen Gründen, durch Krankheit oder Behinderung verhindert sind. Auch „sonstige wichtige Gründe“ werden, nach Ermessen des Wahlamtes, anerkannt.

    • Was ist ein Wahlvorstand und wie setzt er sich zusammen?

    Die mehr als eine halbe Million Wahlhelfer bilden etwa 90.000 Wahlvorstände, also je einen pro Wahllokal. Ein Wahlvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter sowie aus drei bis sieben Beisitzern, aus deren Reihe auch der Schriftführer und dessen Stellvertreter bestellt wird.

    • Was sind die Aufgaben der Wahlhelfer im Wahlvorstand?

    Die Wahlvorstände sorgen dafür, dass die Bundestagswahl ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dazu gehört etwa auch, für Ruhe und Ordnung im Wahlraum zu sorgen. Wie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters nachzulesen ist, müssen sie darüber hinaus:

    • mithilfe des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung überprüfen,
    • die Wahlscheine überprüfen,
    • die Stimmzettel ausgeben,
    • gegebenenfalls Wählern mit Behinderung bei der Stimmabgabe helfen,
    • die Wähler zählen,
    • die Stimmen auszählen,
    • das vorläufige Wahlergebnis für die sogenannte Schnellmeldung ermitteln und es an die Gemeindebehörde weiterleiten
    • und schließlich das Wahlergebnis im jeweiligen Wahlbezirk feststellen.

    • Wie lange dauert der Einsatz?

    Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Tätigkeit des Wahlvorstandes beginnt aber schon eine Stunde früher um 7 Uhr und endet nach der Auszählung der Stimmen, in der Regel etwa zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale.

    So zählen Wahlhelfer die Stimmzettel der Bundestagswahl aus

    weitere Videos

      Pausen sind zwischendurch nach Absprache mit den anderen Wahlhelfern möglich. Teilweise werden auch Schichten eingerichtet.

      • Wird der Einsatz als Wahlhelfer vergütet?

      Die Arbeit als Wahlhelfer ist ehrenamtlich. Wahlhelfern steht für ihren Einsatz aber eine Aufwandsentschädigung zu, das sogenannte Erfrischungsgeld. Für Wahlvorsteher beträgt das Erfrischungsgeld laut Paragraf 10 der BWO 35 Euro, für die übrigen Wahlhelfer 25 Euro. Den Kommunen ist es allerdings freigestellt, das Erfrischungsgeld aufzustocken.