Hamburg. Der Messer-Attentäter aus Hamburg hätte 2015 abgeschoben werden können. Dass es nicht dazu kam, lag an einer nicht eingehaltenen Frist.

Der Messerangreifer von Hamburg-Barmbek hätte nach einem Bericht des „Spiegel“ schon 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden können. Nach Informationen der Zeitschrift verpasste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Frist dafür um einen Tag. Das habe das Amt auf „Spiegel“-Anfrage eingeräumt.

Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser hatte dem Bericht zufolge in Norwegen einen Asylantrag gestellt. Nach Regeln des sogenannten Dublin-Systems hätte er deshalb unmittelbar zurückgeschickt werden können.

Nachdem aber die Frist für ein Rücknahme-Ersuchen versäumt worden war, hätten sich die norwegischen Behörden geweigert, den Mann zurückzunehmen. Somit sei Deutschland zuständig gewesen, hieß es. Das Bamf kündigte auf dpa-Anfrage eine schriftliche Stellungnahme an. (dpa)