NSU-Prozess auf der Zielgeraden – wie geht es weiter?
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München. Der NSU-Prozess ist in der Schlussphase, das Plädoyer der Bundesanwaltschaft wird nach der Sommerpause beendet. Die wichtigsten Fakten.
Die Sommerpause unterbricht im NSU Prozess das Plädoyer der Bundesanwaltschaft
Die Ankläger werden möglicherweise erst Mitte September sagen, welches Strafmaß sie fordern
Nach der Bundesanwaltschaft werden die Anwälte der Nebenkläger plädieren
Es scheint fast so etwas wie Ferienstimmung in der Luft zu liegen an diesem 379. Verhandlungstag im NSU-Prozess, dem fünften Tag des Anklage-Plädoyers und letzten Sitzungstag vor der Sommerpause des Gerichts.
trägt ein rot-orangenes, sommerliches Shirt mit kurzen Ärmeln, ein ungewohnt luftiges Outfit. Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erscheint in weißer Hose unter seriösem Jackett.
für den „Nationalsozialistischen Untergrund“, Ralf Wohlleben, da: Sie betritt den Saal, nachdem die Fotografen ihn verlassen mussten, schlängelt sich an den Plätzen der Verteidiger vorbei, streichelt ihrem Mann über die Schulter, küsst ihn zur Begrüßung auf den Mund.
fort – es sind die letzten Stunden vor der Sommerpause. Einige Fragen und Antworten zum Prozess, der auf der Zielgeraden ist:
Der Prozess geht in seine wohl letzte Sommerpause. Aber warum mitten im Plädoyer der Bundesanwaltschaft?
Die Prozesstage werden vom Gericht schon viele Monate im Voraus festgelegt – inklusive der vierwöchigen Verhandlungspause im Sommer. Kurzfristig sind an diesem Plan keine Änderungen möglich. Deshalb kann die Anklage ihr Plädoyer erst nach den Gerichtsferien beenden.
Der NSU-Prozess um Beate Zschäpe
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Wie geht es nach den Gerichtsferien mit dem Plädoyer weiter?
Die nächsten Verhandlungstage sind der 31. August und der 1. September. Diese beiden Tage sind nötig, um die gesetzlich festgelegte Maximallänge einer Prozessunterbrechung nicht zu überschreiten. Anschließend ist wieder eine kurze Pause, bevor es am 12. September weitergeht, dann wieder an drei Tagen pro Woche.
Wann kommt die Strafmaß-Forderung der Bundesanwaltschaft?
Erst ganz am Ende des Plädoyers. Zunächst will sich die Anklage noch den zwei verbleibenden Mitangeklagten André E. und Holger G. widmen, dann den Raubüberfällen des NSU. Danach – möglicherweise am 1. oder auch erst am 12. September – will Bundesanwalt Herbert Diemer das Plädoyer mit den Strafmaß-Forderungen zu Ende bringen.
Und was kommt danach?
Nach der Bundesanwaltschaft ist die Nebenklage an der Reihe: die 95 Opfer oder Hinterbliebenen der Opfer der NSU-Morde und -Anschläge, die von 60 Anwälten vertreten werden. Ein Großteil der Anwälte will auch tatsächlich sprechen – manche nur kurz, manche mehrere Stunden.
Schätzungen zufolge könnte dies in Summe mehrere Wochen dauern. Anschließend sind die Verteidiger der fünf Angeklagten an der Reihe – auch dies dürfte insgesamt mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wann könnte ein Urteil fallen?
Schwer zu sagen. Die Erfahrung nach mehr als vier Jahren NSU-Prozess lehrt, dass jegliche Prognosen schwierig und immer mit größter Vorsicht zu genießen sind. Dennoch: Sollte der angesprochene Zeitplan zu halten sein und es keine unplanmäßigen Unterbrechungen geben, könnte im Dezember oder Januar das Urteil kommen. Könnte.
Die Plädoyers der Bundesanwaltschaft dauern nun schon mehrere Tage. Gibt es so etwas wie ein Zwischenfazit?
Bundesanwalt Diemer hat schon zu Beginn des Plädoyers betont, die Vorwürfe gegen alle fünf Angeklagten hätten sich aus Sicht der Anklage in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Insbesondere die gegen Beate Zschäpe: Die 42-Jährige sei Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des NSU. Sie habe diese gewollt, unterstützt und anschließend dokumentiert. Sollte das Gericht am Ende dieser Argumentation folgen, droht Zschäpe lebenslange Haft.
Und was ist mit den anderen vier Angeklagten?
Auch die Vorwürfe gegen die mutmaßlichen Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben und Carsten S. sieht die Anklage „in vollem Umfang bestätigt“. Die beiden sollen Anfang 2000 genau die Waffe mit Schalldämpfer für die die Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe besorgt haben, mit der der NSU zwischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen hat – und damit der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig sein.
Nur für den Mord an einer Polizistin nutzte das Trio eine andere Waffe. Die beiden Angeklagten André E. und Holger G., die unter anderem wegen Unterstützung