Berlin. Deniz Yücel und die Bundesrepublik gegen die Türkei: Der inhaftierte Journalist wird bei seiner Klage von Deutschland unterstützt.

  • Die Bundesregierung hat entschieden, Deniz Yücel vor Gericht zu unterstützen
  • Dafür will Berlin eine Stellungnahme vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgeben
  • Der inhaftierte Reporter hatte gegen seine Behandlung durch die türkische Justiz geklagt

Die Bundesregierung wird einem Zeitungsbericht zufolge die Klage des in der Türkei inhaftierten Journalisten Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterstützen.

Sie werde Stellung beziehen in dem Verfahren, in dem Yücel Beschwerde gegen seine Behandlung durch die türkische Justiz eingelegt habe, bestätigte das Justizministerium der Zeitung „Die Welt“ zufolge nach Rücksprache mit Kanzleramt und Auswärtigem Amt.

Yücel werfe der türkischen Justiz vor, mit ihrem Vorgehen gegen die europäische Menschenrechtskommission zu verstoßen. Die Regierung in Ankara beschuldigt Yücel, mit seinen journalistischen Texten „Terrorpropaganda“ verbreitet und zur „Aufwiegelung der Bevölkerung“ beigetragen zu haben. Er sitzt deswegen in der Türkei in Einzelhaft.

Bundesregierung fragt nach Anklageschrift

Die Bundesregierung

Auch interessant

, die Anklageschrift vorzulegen. Bundesjustizminister Heiko Maas sagte der „Welt“: „Bislang haben wir nur Vorverurteilungen gehört, die versuchen, Deniz Yücel pauschal als Terroristen zu diffamieren.“ Zudem müsse die Türkei die Einzelhaft beenden und für menschenwürdige Haftbedingungen sorgen.

Neben Yücel haben auch zahlreiche andere in der Türkei inhaftierte Journalisten Beschwerde vor dem EGMR eingereicht. Die deutsche Regierung kann bei Beschwerden von Bundesbürgern gegen andere Staaten Stellungnahmen abgeben. Dies tut sie der „Welt“ zufolge jedoch nur selten. Zuletzt habe sie dies im Fall eines in den USA wegen Mordes einsitzenden Deutschen getan.

Yücels Frau hatte kürzlich appelliert,

Auch interessant

. (dpa)