Berlin. Am Freitag wurde die „Ehe für alle“ beschlossen. Nun will die AfD dagegen vorgehen. Auch Thomas de Maizière sieht das Gesetz kritisch.

  • Die AfD prüft derzeit laut Alexander Gauland eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Auch CDU-Politiker warnten davor, dass für die „Ehe für alle“ in der Verfassung kein Platz ist
  • Ehe ist nicht definiert – deswegen hat Gesetzgeber einen großen Gestaltungsspielraum

Die AfD prüft eine Verfassungsklage gegen die „Ehe für alle“. AfD-Politiker Alexander Gauland sagte der „Bild am Sonntag“: „Wir prüfen derzeit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Ich bin für einen solchen Schritt. Die Ehe für alle bedeutet eine Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet.“

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die „Ehe für alle“ beschlossen, also die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen.

Innenminister räumt Klage Erfolgschancen ein

Bundesinnenminister Thomas de Maizière warnte in der „Bild“ davor, dass das Gesetz nicht so einfach umsetzbar sei. Der CDU-Politiker räumte einer Verfassungsklage Erfolgschancen ein: „Ich habe gegen dieses Gesetz gestimmt. Ein Grund dafür ist, dass wir aus meiner Sicht als Jurist dafür eine Verfassungsänderung gebraucht hätten“, so de Maizière. Außerdem sei für ihn die Ehe „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“.

Aus Sicht von Innenminister de Maizière ist das Gesetz auch „nicht ohne Weiteres umsetzbar“, weil eine Reihe von Folgeregelungen fehlen. So sei unklar, ob und wie eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften in Ehen umgewandelt würden, sagte er. „Es wird massive Probleme bei der Umsetzung geben, die man dann hinterher reparieren muss.“

Staatsrechtler halten „Ehe für alle“ verfassungsgemäß

Rechtsexperten bewerten die Aussichten einer Klage unterschiedlich. Am Samstag hatten führende Staatsrechtler die „Ehe für alle“ als verfassungsgemäß eingeschätzt. Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Hannover, hatte in der „Rheinischen Post“ erklärt, da die Ehe nirgends definiert sei, habe der Gesetzgeber einen „sehr großen Gestaltungsspielraum“. „Dass die Ehe auch zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden kann, stand 1949 nicht zur Debatte“, sagte Brosius-Gersdorf. „Es wurde damit aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.“ (jha/dpa/epd)