Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hält elektronische Fußfesseln für „Scheininstrumente“. Der Vorwurf: Sicherheit wird vorgegaukelt.

Nach der Ermordung eines fünfjährigen Jungen in einer Asylunterkunft durch einen Täter mit elektronischer Fußfessel zweifelt der Bund Deutscher Kriminalbeamter grundsätzlich an der Wirksamkeit von Fußfesseln.

„Wir vom Bund Deutscher Kriminalbeamter halten die Fußfessel in solchen Fällen und bei echten Gefährdern für ein reines Scheininstrument, das Sicherheit vielfach nur vorgaukelt“, sagte der stellvertretende BDK-Bundesvorsitzende Ulf Küch unserer Redaktion. „Als erfahrener Kriminalbeamter muss ich sagen: Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser Fußfesselträger in einer Flüchtlingsunterkunft leben durfte“, so Küch weiter. Der Mann sei als Gewalttäter ja bekannt gewesen.

Mann durfte nicht abgeschoben werden

Der Mann war zum Christentum konvertiert und hatte sich rechtlich gegen seine Abschiebung nach Afghanistan gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen wurde. Der BDK-Vize sieht darin keinen Einzelfall: „Dass muslimische Flüchtlinge in Deutschland zum Christentum konvertieren, halte ich für einen Trick, um im Land bleiben zu können“, sagte Küch.

„Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln. Da muss schon viel passieren, dass Muslime ihre Religion aufgeben. Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen.“ (fmg)

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