Potsdam. Am Dienstag hatte die Polizei in Brandenburg einen 17-Jährigen wegen Terrorverdachts festgenommen. Er wurde nun wieder freigelassen.

Der Terrorverdacht gegen einen 17-jährigen Syrer aus der Uckermark hat sich nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam nicht bestätigt. Gegen den Mann werde kein Haftbefehl beantragt, sagte Sprecher Christoph Lange am Mittwoch in Potsdam. Am Mittwochabend wurde er deshalb aus dem Polizeigewahrsam entlassen, wie ein Sprecher mitteilte. Es hätten sich keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne oder Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen ergeben.

„Unbeachtet dessen werden Maßnahmen der Polizei zur Gefahrenabwehr weitergeführt“, erklärte der Sprecher. Die Polizei will den Syrer demnach weiter auf dem Radar behalten. Er war am Vortag von einem Spezialeinsatzkommando unter Terrorverdacht in Gewahrsam genommen worden.

Das Potsdamer Innenministerium erklärte, die Polizei habe mit dem Einsatz keinen Fehler gemacht. Es habe von mehreren Stellen Hinweise gegeben, dass der Mann einen Selbstmordanschlag in Berlin verüben wollte, sagte Sprecher Ingo Decker. Auch die Familie des Syrers habe eine WhatsApp-Nachricht des 17-Jährigen als Abschiedsbrief interpretiert.

Keine unmittelbare Anschlagsgefahr

Nach dpa-Informationen wertet die Staatsanwaltschaft den Inhalt der Nachricht allerdings anders als ursprünglich übersetzt. Demnach ist der dort genutzte Begriff „Heiliger Krieg“ nicht eindeutig einem geplanten Terroranschlag zuzuordnen. Mehrere sichergestellte Handys und ein Tablet-Computer brachten den Ermittlern auch keine Beweise.

Polizeisprecher Torsten Herbst erklärte: „Die Nachricht an seine Mutter ließ von Anfang an großen Interpretationsspielraum zu. Was heißt schon, sich dem Dschihad („Heiliger Krieg“) anzuschließen? Da mussten wir ran, mussten aufhellen.“ Die Polizei müsse be- als auch entlastende Beweise sammeln, sagte Herbst.

Über den Fall war auch der Generalbundesanwalt informiert worden. Die Karlsruher Behörde habe den Fall aber nicht übernommen, sagte Lange. Bereits am Vorabend hatte auch das Bundesinnenministerium erklärt, es habe keine unmittelbare Anschlagsgefahr gegeben. Die Behörden hätten frühzeitig reagiert, um ein Risiko auszuschließen.

Mann soll sich selbst radikalisiert haben

Die Brandenburger Polizei hatte Hinweise von Ermittlungsbehörden aus Hessen und Berlin erhalten. Nach den ersten Erkenntnissen war der junge Mann 2015 eingereist und wurde als Asylbewerber registriert. Er lebte nach Polizeiangaben seit 2016 in einem Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Gerswalde östlich von Templin in der Uckermark. Bei dem Einsatz der Polizeikräfte leistete er nach Polizeiangaben keinen Widerstand.

„Als ich von dem Vorfall in Gerswalde gehört habe, war ich schon schwer erschrocken. Das ist eine erhebliche Belastung für die Jugendlichen und die Mitarbeiter“, sagte Norbert Lekow vom Heimbetreiber, der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher (GFB). „Wenn jemand mit dem Verdacht festgenommen wird, ist das sehr beunruhigend“, ergänzte der GFB-Geschäftsführer.

Am Vormittag hatte die Polizei erklärt, in ersten Vernehmungen habe sich herauskristallisiert, dass sich der Mann in den vergangenen Monaten selbst radikalisiert habe. Laut Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen keine Kontakte zu ausländischen Terrororganisationen. Die Ermittler waren bei ihrem Einsatz von einem Anfangsverdacht auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat nach Paragraf 89a Strafgesetzbuch ausgegangen.

Die Uckermark liegt etwa 80 Kilometer nordöstlich von Berlin. Sie ist eine der am dünnsten besiedelten Gegenden Deutschlands. Hauptort ist die Stadt Prenzlau. Gerswalde liegt in einer wald- und seenreichen Gegend zwischen den Städten Prenzlau und Templin und hat etwa 1600 Einwohner. (dpa)