Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hätte Anis Amri wegen Körperverletzung aus dem Verkehr ziehen können. Warum ließ man ihn dann laufen?

Nach dem Lkw-Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt im Dezember will der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) prüfen, ob es im Umgang mit dem mutmaßlichen Attentäter Anis Amri Versäumnisse bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft gegeben hat. Das sagte Behrendt am Mittwoch zur „Berliner Morgenpost“.

Es gehe um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft gegen Amri möglicherweise Anklage hätte erheben sollen, und ob sie einen Haftbefehl hätte erwirken können. Der spätere Attentäter wäre in diesem Fall aus dem Verkehr gezogen gewesen. Bei dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember starben zwölf Menschen, 55 weitere wurden verletzt.

Amri wurde seit April 2016 abgehört

Vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Fahndungsfotos von Anis Amri.
Vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Fahndungsfotos von Anis Amri. © dpa | -

Anlass für den Vorstoß des Justizsenators sind neue Einzelheiten zu einem Ermittlungsverfahren, das die Berliner Staatsanwaltschaft schon am 22. März vergangenen Jahres gegen Anis Amri eingeleitet hatte. Darin ging es um den Verdacht der Vorbereitung eines Selbstmordanschlags.

Im Zuge dessen wurde die Telekommunikation Amris seit dem 4. April abgehört, wie der Leiter der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Ralf Rother, am Mittwochabend vor Berliner Abgeordneten berichtete.

Attacke mit einem „Fliesengummihammer“

Die Hinweise auf einen Selbstmordanschlag hätten sich zwar nicht bestätigt, aus der Überwachung Amris habe sich allerdings eine weitere Möglichkeit ergeben, ihn strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen: Im Juli wurde Amri laut Rother in eine Auseinandersetzung im Drogen-Milieu verwickelt. Bei einer Prügelei soll er, laut eigener Aussage in einer abgehörten Kommunikation, mit einem „Fliesengummihammer“ auf einen Kontrahenten losgegangen sein.

Die Staatsanwaltschaft hätte daraufhin Anklage wegen schwerer Körperverletzung erheben können. Angesichts seines Aufenthaltsstatus als abgelehnter Asylbewerber hätte ein Gericht möglicherweise auch Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr anordnen können.

Observation und Ermittlungsverfahren eingestellt

Ralf Rother, der Berliner Generalstaatsanwalt.
Ralf Rother, der Berliner Generalstaatsanwalt. © imago/Metodi Popow | imago stock&people

Stattdessen wurde die Observation von Anis Amri eingestellt, weil sich die ursprünglichen Hinweise auf einen möglichen Terroranschlag nicht bestätigt hatten. Das Ermittlungsverfahren wurde nicht weiter vorangetrieben. Der 24 Jahre alte Tunesier blieb auf freiem Fuß und tauchte unter.

Generalstaatsanwalt Rother rechtfertigte das Vorgehen seiner Behörde vor den Abgeordneten. „Wir prüfen täglich, ob wir etwas anderes hätten machen können“, sagte er. Und: „Wir haben unter verhältnismäßigen rechtlichen strafprozessualen Gesichtspunkten dafür keine Grundlage gefunden.“

Man wollte Amri keinen Einblick in die Akten gewähren

Aus Justizkreisen verlautete zudem, man habe Amri keinen Einblick in die Ermittlungsakten geben wollen, worauf er bei einer Anklageerhebung Anspruch gehabt hätte. Nicht nur Justizsenator Behrendt will diese Entscheidung nun überprüfen. (kr)

Dieser Text erschien zunächst auf morgenpost.de