Würzburg/Berlin. Ein Anwalt kämpft dafür, dass Fake News für Nutzer und für Facebook teuer werden. Als Hebel nutzt er Hassposts mit Fotos eines Syrers.

Anas Modamani soll schon Attentäter in Brüssel gewesen sein, er soll den Lkw auf den Berliner Weihnachtsmarkt gesteuert haben. Zuletzt wurde der 19-Jährige zu einem der Männer erklärt, die in Berlin einen Obdachlosen angezündet haben. Anas Modamani hat mit all den Taten nichts zu tun.

Er hat als 18-jähriger Flüchtling im September 2015 in Berlin-Spandau ein Selfie mit Merkel geschossen, das ihn bis heute verfolgt. Es macht ihn zum Ziel von Hass und Fake News mit seinem Foto. Eine Klage in seinem Namen könnte nun für Facebook noch nicht absehbare Folgen haben.

Am 6. Februar geht es am Landgericht Würzburg vor allem um zwei Fragen: Wird Facebook bei Androhung von hohem Ordnungsgeld gezwungen, Fotos von Modamani nicht mehr zu zeigen? Und können auch Nutzer verantwortlich gemacht werden, die eine Verleumdung oder üble Nachrede teilen? Um die zweite Frage zu klären, hat der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun für Modamani neben Facebook auch einen AfD-Funktionär aus dem nordrhein-westfälischen Kreisverband Rhein-Erft verklagt.

Mehr als 500 Nutzer hatten Bild geteilt

Spontane Aktion mit Folgen: Am 10. September 2015 machte Anas Modamani ein Foto mit Merkel. Das Motiv ging um die Welt – und verfolgt den jungen Syrer. Um Merkel zu schaden nutzen Rechtspopulisten und Nazis das Foto regelmäßig und unterstellen dem Teenager schwere Verbrechen.
Spontane Aktion mit Folgen: Am 10. September 2015 machte Anas Modamani ein Foto mit Merkel. Das Motiv ging um die Welt – und verfolgt den jungen Syrer. Um Merkel zu schaden nutzen Rechtspopulisten und Nazis das Foto regelmäßig und unterstellen dem Teenager schwere Verbrechen. © REUTERS | © Fabrizio Bensch / Reuters

Auf der Facebookseite des AfD-Sprechers fand sich kurz vor Jahresende auch das Bild von Anas Modamani mit den Fahndungsfotos der Männer, die wegen des Angriffs auf einen Obdachlosen gesucht wurden. Text dazu: „Merkel machte 2015 Selfie mit einem der Täter.“ AfD-Politiker geben Merkel bei Kriminalität durch Migranten jeweils Mitschuld. Der auf dem Foto mit der Kanzlerin vereinte Flüchtling Modamani wird da immer wieder als Werkzeug missbraucht. Die Seite mimikama.at, die Fake News aufdeckt, hatte den Fall recherchiert und Kontakt zwischen Modamani und Anwalt Jun vermittelt.

Neben dem AfD-Politiker hätte Jun wegen des Falls auch noch mehr als 500 andere Facebook-Nutzer verklagen können, die das Foto geteilt hatten. Die Adressermittlung wäre aber aufwendig – und für die grundsätzliche Klärung reicht ein Fall. Doch bei einem Erfolg der Klage sei vorstellbar, auch auf die anderen wegen Unterlassung und Schmerzensgeld zuzukommen, sagt der Anwalt. Nutzer müssten sich dann noch besser überlegen, ob sie Fake News einfach weiterleiten, wenn sie Verleumdung und üble Nachrede darstellen.

Rechtsprechung ist bislang nicht eindeutig

Bislang ist nach seiner Darstellung die Rechtsprechung nicht eindeutig, ob Nutzer für das Verbreiten der Fake News anderer haftbar gemacht werden können. Das OLG Frankfurt hatte im November 2011 entschieden (16 U 64/15), dass man sich durch Teilen auf Facebook einen Beitrag nicht zu eigen macht. Das Gericht hatte darin einen Unterschied zum Liken gesehen.

Doch bei dem Fall damals ging es um eine Beleidigung. Für Verleumdung und üble Nachrede müsse das gesondert geprüft werden. „Und das ist Gute an dem Fall, wenn man davon überhaupt sprechen kann: Hier liegen ganz eindeutig Verleumdung und üble Nachrede vor.“

Müssen Opfer sich das von Facebook gefallen lassen?

Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat für den Syrer Anas Modamani die Klage gegen Facebook eingereicht.
Rechtsanwalt Chan-jo Jun hat für den Syrer Anas Modamani die Klage gegen Facebook eingereicht. © Chan-jo Jun | Chan-jo Jun

Deshalb hat Jun für seinen Mandanten am 30. Dezember gegen den AfDler und gegen Facebook Ireland Ltd. eine einstweilige Verfügung beantragt. Facebook soll es unterlassen, diese „verleumderische Fake News“ weiterzuverbreiten. Das Unternehmen hatte die Inhalte auch nach Meldung nicht gelöscht. „Es ist die Frage, ob man sich von Facebook gefallen lassen muss, zum Symbolfoto für Terrorismus zu werden“, sagte Jun unserer Redaktion.

Ihm geht es zum einen um das konkrete Foto mit den absurden Vorwürfen zu dem Angriff auf den Obdachlosen. Er hat aber nach eigenen Angaben auch beantragt, dass Facebook das Verbreiten von weiteren Fotomontagen des Fotos mit Merkel im Zusammenhang mit anderen Taten verboten wird. Im Fall eines Verstoßes, so ist der Antrag, soll Facebook bis zu 250.000 Euro zahlen. Auf Facebook erklärt er den Schritt.

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Mit dem Verfügungsantrag hat er auch einen Facebook-Anwalt angeschrieben, aber – wie meist in der Vergangenheit – keine Antwort erhalten. Das Gericht hat einem Bericht des Portals inFranken.de zufolge auch Schwierigkeiten, die Ladung zum Gerichtstermin an das Unternehmen zuzustellen. Jun berichtet davon, dass Facebook auf diese Art ein Katz-und-Maus-Spiel treibe.

Facebook setzt schon lange Software zur Bilderkennung ein

Facebook hat technische Möglichkeiten, das Anzeigen des Bildes von Anas Modamani weitestgehend auszuschließen. Facebook nutzt bereits seit Jahren die Microsoft-Technik PhotoDNA, die die automatische Wiedererkennung eines Fotos massiv verbessert. Nach den Anschlägen auf den Club Bataclan hatte Facebook den Zugriff auf mehr als 32.000 Kopien eines Bildes vom Schauplatz der Anschläge verwehrt. Das Bild wurde ausschließlich in Frankreich nicht gezeigt. Französische Behörden hatten erklärt, das Bild verletze Gesetze zum Schutz der Menschenwürde.

Mit der Klage des Flüchtlings könnte das Unternehmen aber auch verpflichtet werden, Bilder nach einer Meldung in angemessener Zeit wieder zu entfernen. Auch das würde einen Präzedenzfall schaffen: Wer mehrfach in der Presse war, muss sich nach Facebooks Richtlinien Postings gefallen lassen, die das deutsche Persönlichkeitsrecht nicht zulässt. „Facebook wird sich sträuben mit Händen und Füßen“, so Jun zu unserer Redaktion. „Wir werden vermutlich den Weg bis in die letzte Instanz gehen müssen.“ Facebook geht Jun zufolge ebenfalls gegen eine einstweilige Verfügung eines Wiener Gerichts vor, die eine österreichische Grünen-Politikerin erreicht hat. Da war bereits von einer Entscheidung von weltweiter Bedeutung die Rede.

Wie erkenne ich Fake News?

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    Anwalt Jun steckt auch hinter Ermittlungen gegen Zuckerberg

    Jun versucht auch auf anderem Weg, das Nicht-Löschen von rechtswidrigen Beiträgen für Facebook möglichst teuer zu machen. Jun hat mit Strafanzeigen gegen Mark Zuckerberg und weitere Facebook-Manager auch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München ausgelöst. Sein Ziel dabei ist es, dass Facebook eine empfindliche Millionenstrafe zahlen muss.

    Der Anwalt hat nach eigenen Angaben Facebook im Laufe mehrerer Monate über 438 Inhalte mit strafrechtlicher Relevanz informiert. Doch nicht alle wurden entfernt – für ihn der Anknüpfungspunkt: Die Manager des Internetriesen duldeten Mordaufrufe, Gewaltandrohungen, Holocaustleugnung und andere Delikte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte im vergangenen Jahr bestätigt, dass sie wegen Volksverhetzung ermittelt. Jun hat noch keine Signale, ob und wann es zu einer Anklage kommen könnte.