Berlin. Ein als „Gürtelschläger“ bekannt gewordener 19-Jähriger fordert Entschädigung. Die Untersuchungshaft dauerte länger als das Strafmaß.

Der wegen einer gewaltsamen Attacke auf einen Kippa tragenden Israeli verurteilte 19-jährige Syrer verlangt einem Medienbericht zufolge Haftentschädigung. Knaan Al S. war vom Berliner Amtsgericht am 25. Juni

worden, weil er Mitte April im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg einen Kippa tragenden

beleidigt, angegriffen und mit seinem Gürtel geschlagen hatte.

Der 19-Jährige wurde laut „Berliner Morgenpost“ nach dem Urteil freigelassen, weil sein Arrest durch die Untersuchungshaft vom 19. April bis 25. Juni 2018 als bereits verbüßt galt. Am 2. Juli habe er sofortige Beschwerde gegen die Nichtgenehmigung von Haftentschädigung eingelegt und sei zugleich in Berufung gegangen, sagte Justizsprecherin Lisa Jani der Zeitung.

Gedenkstätten-Besuch verordnet

Damit geht der Fall vor das Berliner Landgericht. Sollte Al S. dort Recht bekommen, würden ihm 25 Euro pro über das verhängte Strafmaß hinaus verbüßten Haft-Tag zustehen. Das Gericht hatte den 19-Jährigen, der als „Gürtel-Schläger“ bundesweit bekannt wurde, zudem für ein Jahr unter Betreuungshilfe gestellt und zu einem Besuch der Gedenkstätte Haus der Wannseekonferenz verpflichtet.

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    Knaan Al S., war wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Der Angriff am 17. April hatte bundesweit für Empörung gesorgt und eine

    in Deutschland ausgelöst.

    Die Attacke war von dem Opfer zeitweise mit dem Handy gefilmt und das Video in die sozialen Netzwerke gestellt worden. Zu sehen ist, wie Knaan Al S. mit einem Gürtel auf den Filmenden einschlägt und auf arabisch „Jude“ ruft. (epd)