Berlin. Die bisherige Mietpreisbremse reicht bei weitem nicht aus. Die Bundesregierung muss endlich aufhören, nur die Symptome zu bekämpfen.

Die Wohnungssuche in den Großstädten hat absurde Züge angenommen. Wer Wohnungen besichtigt, schiebt sich bisweilen mit bis zu 100 Mitbewerbern durch die Zimmer. Kontostände werden offengelegt, Bewerbungsmappen mit Lebenslauf abgegeben. Wer das Glück hat, endlich eine Wohnung gefunden zu haben, ist meist bereit, eine völlig überteuerte Miete zu bezahlen. In München liegt der durchschnittliche Mietpreis mittlerweile bei knapp 18 Euro pro Quadratmeter. Wohnen muss man sich leisten können.

Es kann nicht sein, dass der eigene Arbeitslohn nur noch dazu dient, die Miete zu finanzieren. Für viele Mieter ist es finanziell schlicht nicht mehr möglich, in der Stadt zu wohnen. Daher ist es notwendig, dass die Regierung die bisher wirkungslose Mietpreisbremse anzieht. Das wird aber nicht ausreichen, um den Mietenwucher dauerhaft zu begrenzen. Es braucht mehr Wohnraum in den Großstädten, denn immer mehr Menschen ziehen vom Land in die Stadt. Die Regierung möchte den sozialen Wohnungsbau voranbringen.

Bremse in vier Bundesländern ausgesetzt

Das ist wichtig. Bis die neuen Wohnungen aber bezugsbereit sind und sich der Wohnungsmarkt durch das höhere Angebot etwas entspannen kann, müssen Mieter vor Ausbeutungen geschützt werden – mit einer funktionierenden Mietpreisbremse. Die Änderungen helfen beim Schutz vor hohen Kosten nach Modernisierungen und passen die Auskunftspflicht so an, dass künftig der Mieter nicht mehr umständlich herausfinden muss, ob seine Miete überhaupt rechtens ist. Das war’s dann aber auch mit den Verbesserungen.

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    Denn insgesamt bekämpft die Regierung weiterhin Symptome, aber nicht die Ursache der Wirkungslosigkeit der Mietpreisbremse. Das fängt schon bei der Zuständigkeit an. Es bräuchte eine bundesweite Regelung der Mietpreisbremse. Aktuell bestimmen die Länder über das Instrument. Das führt dazu, dass die Bremse wegen Rechtsstreitigkeiten in vier Bundesländern ausgesetzt ist.

    Es sind ausgerechnet die Bundesländer mit den teuersten Städten betroffen: Bayern mit München, Hessen mit Frankfurt, Baden-Württemberg mit Stuttgart und Hamburg. Auch in Teilen Berlins ist die Mietpreisbremse außer Kraft, im Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde sie erst gar nicht eingeführt. Mieterschutz sieht anders aus.

    Machtspielchen auf Kosten der Mieter

    Die Auskunftspflicht des Vermieters ist ein guter Ansatz. Problem: Wer kennt sich schon so gut mit der Mietpreisbremse aus, als dass er sofort die Miete rügen könnte? Teile der SPD hatten daher vorgeschlagen, dass jeder Mieter mit Abschluss des Mietvertrags ein Informationsblatt über seine Rechte erhalten solle. Das wäre hilfreich gewesen, es fand aber keine Mehrheit und steht nicht im Gesetz.

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      Auch der Mietspiegel als Bemessungsgrundlage der Mietpreisbremse bleibt ungenügend. Auf dem Wohngipfel ist vereinbart worden, dass der Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre erhöht wird. Allerdings fühlten sich Teile der Unionsfraktion durch ihre Spitzen beim Wohngipfel nicht ausreichend repräsentiert und tragen den Vorschlag nicht mit. Das sind Machtspielchen auf Kosten der Mieter.

      In allen deutschen Großstädten gehen wütende Mieter mittlerweile auf die Straße, um gegen den „Mietenwahnsinn“ zu demonstrieren. Sie werden nun mit einer Mietpreisbremse abgespeist, über deren Wirkungslosigkeit man wahrscheinlich in naher Zukunft im Parlament erneut diskutieren wird. Bis der Wohnungsbau ausreichend vorangeschritten ist, werden die Mieter weiterhin tief in die Tasche greifen müssen.